Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Jugendämter in Deutschland katastrophal überlastet
Viele Jugendämter sind so überlastet, dass sie den Kinderschutz nicht mehr gewährleisten können. Das ist das Ergebnis einer Umfage des WDR, an der sich 300 Jugendamtsleitungen aus ganz Deutschland beteiligt haben.
Über dieses Thema berichtet der WDR seit dem 08.01.2025 auch in Hörfunk und Fernsehen. Die ARD Story “Jugendämter in Not: Kinder in Gefahr?” von Berit Kalus und Katharina Wolff ist seit dem 08.01.2025 in der ARD Mediathek zu sehen.
Als Reaktion darauf fordern diverse NRW Landespolitiker Konsequenzen. Dabei ist die katastrophale Situation seit langem bekannt. Getan wird nichts. Im Gegenteil. Nur wenige Jugendamtsmitarbeitende trauen sich über die tatsächliche Situation an ihrem Arbeitsplatz bei einem öffentlichen Arbeitsgeber zu berichten. Viele Mitarbeitende schweigen in der Öffentlichkeit, weil sie Angst vor einer Kündigung oder anderen Sanktionen haben.
Gesundes und gutes Jahr 2025
Wir, der Kölner Vorstand, wünschen ein gesundes und gutes Jahr 2025 und allen Eltern eine gute Beziehung zu ihrem Kind oder ihren Kindern!
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Wir möchten euch auf der Demo auch unterhalten. Wir haben das Lied "We are Familiy" für euch umgedichtet, singt alle mit. Neben Musik von CD haben wir auch einen Live Act für euch.
Versammlung ab 13 Uhr auf dem Friesenplatz in Köln (Innenstadt)
DB: Bahnhof Köln-West/ Hans-Böckler-Platz,
von dort aus die Venloer Str. runter laufen oder
eine Station mit der U-Bahn Linie 3, 4, 5 fahren oder
Köln Hauptbahnhof in die U-Bahn Linie 5 umsteigen.
U-Bahn Friesenplatz, Linien 3, 4, 5, 12 und 15
Hier geht es zur Fahrplanauskunft: https://www.vrsinfo.de/
Parkmöglichkeiten: Rund um den Friesenplatz kostet die Parkgebühr am Parkautomaten 3 Euro pro Stunde, maximale Parkdauer 4 Stunden, auch in den Nebenstraßen. Daher unbedingt auf die anliegenden Parkhäuser ausweichen!
Das Parkhaus Hohenzollernring auf der Maastrichterstraße hat Toiletten und ist rund um die Uhr geöffnet, Parkgebühr 2 Euro pro Stunde.
Wer Park&Ride nutzen möchte, dem empfehlen wir, die Park&Ride Möglichkeiten der außerhalb von Köln gelegenen S-Bahn Haltestellen zu nutzen, z.B. ab Köln Dellbrück (S-Bahn S11 Richtung D-Flughafen) oder ab Leverkusen CHEMPARK (S-Bahn S6 Richtung Nippes) für je 2,80 Euro (Preisstufe 1b).
Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ruft wieder auf zur DEMO: "Allen Kindern beide Eltern". Versammlung ist am 01.10.2016 um 13 Uhr auf dem Friesenplatz in Köln, dort findet zunächst ein abwechlungsreiches Programm aus Musik und Kundgebungen statt. Der Aufzug läuft dann durch die Kölner Innenstadt, vorbei am Neumarkt, Breite Straße, Dom und endet am Bahnhofsvorplatz. Väter fordern mehr Zeit für ihr Kind, bedingungsloses gemeinsames Sorgerecht ab Geburt und gleichberechtigter Ansprechpartner in Erziehungsfragen.
Die nächste Demo findet am 17.06.2017 um 13 Uhr auf dem Friesenplatz in Köln statt. Wer die Demo durch eine Spende unterstützen möchte, spendet mit dem Verwendungszweck "Demo 2017" auf folgendes Konto:
VafK Köln e.V.
BIC COLSDE33XXX (Sparkasse KölnBonn)
IBAN DE 95 3705 0198 1931 8812 60
Musikalisches Highlight auf unserer Demo ist Michael Pfennig. Michael Pfennig ist Musiklehrer, Komponist und Texter sozialkritischer Lieder. Ohne eigenes Verschulden verlor er sechs Jahre lang jeglichen Kontakt zu seiner Tochter. Dabei entdeckte er als engagierter Vater unglaubliche Missstände für Scheidungskinder im deutschen Familienrecht. Seine Lieder entlarven Verantwortliche, aber sie enthalten auch Lob für Pioniere auf hoffnungsvollen neuen Wegen.
Am kommenden Sonntag haben wir einen Informationsstand auf dem Weltkindertag in Köln. Wir haben Stand 88, das ist direkt am Promenadenweg zwischen Deutzer Brücke und Hohenzollernbrücke in der Höhe Stapelhaus direkt neben der Treppe, also nur wenige Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt.
Auf dem Weltkindertag wird ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt geboten. Parkmöglichkeiten gibt es in der gesamten Altstadt, z.B. in den Tiefgaragen St. Martin und unter dem Heumarkt.
Alle Infos zum Weltkindertag findet ihr hier:
http://www.weltkindertag-koeln.de/
"Kinder bis einschl. 14 J. fahren Sa. (17.09.) & So. (18.09.) im erweiterten VRS-Netz - und am offiziellen Weltkindertag (20.09.) sogar in ganz NRW kostenlos - den ganzen Tag lang":
https://www.vrsinfo.de/aktuelles/veranstaltungen/weltkindertag-2016.html.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
Mehr als 135.000* Kinder verlieren jedes Jahr einen Teil ihrer Identität im Konflikt ihrer Eltern. Durch die Trennung von Mutter und Vater, wird einem Kind oft ein Elternteil genommen.
Die Eltern-Kind-Entfremdung ist ein häufiges Resultat von elterlichen Trennungskonflikten.
Ein Kind befindet sich mitten in einem Sorge- und Umgangskonflikt, in dem es eigentlich nicht sein möchte.
Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern.
Franzjörg Krieg ist Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe und VAfK Landesvorstand Baden-Württemberg. 17 Jahre lang lebte er mit seiner Lebensgefährtin ehegleich zusammen. 1994, zu Zeiten ohne gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter, 4 Jahre vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 und 15 Jahre vor der Einführung des FamFG im Jahr 2009 kam es bei Krieg zur "kalten und gründlichen Entsorgung", wir er es nennt. Seine beiden Töchter waren 11 und 2 Jahre alt.
Michael Baleanu ist 1954 geboren, hat 1978 geheiratet. 1983 und 1985 kamen seine zwei wunderbaren Söhne zur Welt. Da er in dieser Zeit sein zweites Studium hinlegen musste, hatte er sich hauptamtlich - selbstverständlich ohne zu stillen - um die Kinder gekümmert. Erst viel später wurde ihm bewusst, warum er sich so verhalten hatte: Zum Einen war niemand da, der helfen konnte. Zum Anderen hatte er einen Vater gehabt, der früh seinen Vater verloren hatte. Dieser Verlust hatte Baleanus Vater dazu bewogen, alles zu tun, dass seine Kinder die Liebe und Wärme bekommen, die ihm versagt geblieben war. Diese selbst erlebte Vaterliebe durfte Baleanu in den ersten Lebensjahren seiner Söhne voll weitergeben. Die heutige Elternzeit ist ein Witz verglichen mit den drei Jahren, die der Vater Michael mit seinen Söhnen verbrachte.
1. bis 3. Oktober 2016 - freier Eintritt für alle bis 12 Jahre
Vom 1. bis 3. Oktober 2016 finden im Kölner Zoo wieder die VRS-Kindertage statt. Kinder bis 12 Jahre haben dann freien Eintritt! Erwachsene zahlen den normalen Zoo-Eintrittspreis. Zoo-Eintrittskarten, die für den 1., 2. oder 3. Oktober 2016 als "OnlineTicket Kölner Zoo" gekauft werden, berechtigen den Nutzer, ein Kind bis einschließlich 12 Jahre kostenlos im erweiterten VRS-Netz mitzunehmen.
https://www.vrsinfo.de/aktuelles/veranstaltungen/vrs-kindertage-im-koelner-zoo.html
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Beschluss vom 15.01.2015 in der Individualbeschwerde Kuppinger gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 62198/11, für Recht erkannt, dass deutsche Behörden und Gerichte „alle angemessenen Maßnahmen zur Erleichterung des Umgangs zu treffen“ haben. Dies gilt also nicht nur für das Familiengericht, sondern gleiches gilt für das Jugendamt. Ebenso wirkt diese Vorschrift in Verwaltungsverfahren hinein.
Ein Nachbericht über den Ablauf der Demo folgt in Kürze.
Man kann sich an alles gewöhnen, statt sich ständig zu beklagen. das Einzige, woran man sich nicht gewöhnen sollte, ist der Eingriff des Staates in Persönlichkeitsrechte, die Grundrechtscharakter haben.
Dazu gehört die Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei, die Menschenrechtswürde, das Verbot der Todesstrafe, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Briefgeheimnis und die Wahrung der Privatsphäre. Auch die Pflege und Erziehung des Kindes und der Schutz der Trennungsfamilie ist ein Grundrecht. Vater und Kind haben Anspruch auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.