Elterninfos
Die Antragsgegnerin entschuldigten den Ausfall der Umgangstermine u.a. mit beruflichen und privaten Terminen. Die Termine wurden nicht nachgeholt. Der Antragsteller beantragte daher die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Antragsgegnerin.
Die Mutter boykottierte den vom Gericht angeordneten Umgang des Vaters mit seinen beiden Töchtern. Nach Einholung eines Sachverständgigengutachtens entzog das FamGericht daraufhin der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es auf den Vater. Das Jugendamt wurde mit Zustimmung des Vaters ermächtigt, die Kinder vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung oder Pflegefamilie unterzubringen.
Neu ist, dass dem Verfahrensgegner jetzt regelmäßig vor der Bewilligungsentscheidung Gelegenheit zur Äußerung nicht nur zur Erfolgsaussicht des Antrages, sondern auch über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu geben ist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Immer mehr Eltern betreuen ihre Kinder im Wechselmodell, zunehmend werden Familiengerichte mit entsprechenden Anträgen sowohl in Verfahren um die elterliche Sorge als auch mit entsprechenden Umgangsrechtsanträgen konfrontiert.
Derzeit findet eine Kommunikation der Kindeseltern zwar nur schriftlich statt, woran sich regelmäßig kleinere Missverständnisse und Missstimmungen entzünden. Jedoch liegen dieser qualitativ mangelhaften Kommunikation zwischen den Kindeseltern keine unüberwindlichen Zerwürfnisse zwischen ihnen zugrunde. Vielmehr sind die Kommunikationsschwierigkeiten in der Paarebene der Kindeseltern begründet.
Hinzu kommt, dass die Verweigerung der Zustimmung zur Einrichtung der gemeinsamen Sorge aus nicht kindeswohlbezogenen Motiven regelmäßig gerade nicht tragfähig für den Ausschluss der gemeinsamen elterlichen Sorge ist, (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az.: 1 BvR 420/09, NJW 2010, 3008, Rz. 59 ff.).
Wie sollte ein Verfahrensbeistand arbeiten? Was muss dabei besonders beachtet werden?
Das steht in den Standards der BAG Verfahrensbeistandschaft / Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V.
Im DSM-5 sind zwei neue wichtige Diagnosen enthalten, die auch von klinischen und forensischen Fachleuten in Fällen von PA verwendet werden können.
Die von Ihrem Referat auf unserer Fachtagung zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz bekannte Autorin Prof. Dr. Sünderhauf hat nunmehr ihr Buch veröffentlicht.
Hier ein Interview mit Prof. Dr. Sünderhauf zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz im dradio vom 22.08.2013 anlässlich der Veröffentlichung.
Seit 2003 ist die Zahl der gerichtshängigen Sorge- und Umgangsstreitigkeiten stark gestiegen. In Hamburg stiegen die Zahlen von 765 (2003), 1176 (2008) auf 1602 im Jahr 2012.
Das OLG Frankfurt hatte am 6.3.2013 in der Entscheidung zu 2 UF 394/12 über die Abgrenzung Wechselmodell und erweiterter Umgang zu befinden.