Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
25.04.2024 Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung
Jedes Jahr wird am 25. April international auf die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam gemacht.
Eltern-Kind-Entfremdung wird oftmals durch den hauptbetreuenden Elternteil nach Trennung/Scheidung herbeigeführt, wodurch das Kind vom getrennt lebenden Elternteil und dessen originärer Familie (Großeltern, Tanten, Cousins, Cousinen etc.) ausgegrenzt wird.
Das ist emotionale und seelische Kindesmisshandlung und braucht öffentliche Aufmerksamkeit.
Kinder brauchen beide Eltern!
Kinder brauchen ihre Großeltern und ihre Herkunftsfamilien.
6 Getrennerziehenden-Verbände lehnen Vorschlag zur Familienrechtsreform ab
Sechs Verbände von Trennungseltern lehnen in einer gemeinsamen Stellungnahme die von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Reform des Familienrechts ab.
Das deutsche Familienrecht bildet die gelebte Realität des Familienlebens vielfach nicht mehr ab. Es behandelt Eltern ungleich, verhindert gemeinsame Verantwortungsübernahme und fördert Konflikte.
Mit der von Justizminister Buschmann angestrebten Reform des Kindschaftsrechts sowie im Abstammungsrecht sollen diese Fehlanreize überwunden und das Familienrecht modernisiert werden. Bei näherer Prüfung offenbart sich aber die Erkenntnis: Im Familienrecht geht es einen Schritt vor und zwei Schritte zurück.
Eltern-Kind-Entfremdung: nur ca. 7% der Vorwürfe Sexuellen Missbrauchs gerechtfertigt
Seit einiger Zeit wird von Lobbygruppen in der Öffentlichkeit versucht, den Gewaltbegriff im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren unter Missbrauch der Istanbul-Konvention einseitig geschlechtsbezogen auszulegen. Dabei wird gleichzeitig versucht darzustellen, dass der Begriff Eltern-Kind-Entfremdung von (natürlich gewalttätigen) Vätern dazu benutzt wird, um mit Hilfe von willfährigen Gerichten Müttern die Kinder zu entziehen. Eine aktuelle Studie weist dieses transparent und replizierbar zurück.
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Wir gehen wieder eine Etappe auf dem Natursteig Sieg von Schladern aus.
Damit niemand verunsichert wird: Selbsthilfegruppe und Workshops finden weiterhin statt. Auch die Vatertagswanderung wird wie geplant stattfinden. Über weitere organisatorische Maßnahmen wird die nächste Mitgliederversammlung diskutieren.
In der Zusammenfassung sind folgende Punkte als Ergebnis festzuhalten:
- Der Vorschlag des Vorstands die Satzung zu ändern hat trotz ausführlicher Diskussion nicht die nötige 2/3 Mehrheit bekommen.
- Die Mitgliederversammlung des Kreisverein Köln hat dem Vorstand das Vertrauen ausgesprochen und den Bundesverein aufgefordert den Vereinsausschluss von Hartmut Wolters zurückzuziehen. Weiters hat die Mitgliederversammlung die Schiedskommission angerufen.
- Der Vorstand ist zurückgetreten bzw. hat dieses angekündigt.
- Der Bundesvorstand vertreten durch Markus Witt hat keine Aussagen zu den von der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüssen (s.o.) gemacht.
- Die Bundesgeschäftsstelle vertreten durch Rüdiger Meyer-Spelbrink hat angekündigt sich um eine Einladung zu einer neuen Mitgliederversammlung zu kümmern, bei der ein neuer Kreisvorstand gewählt werden kann.
- Die Leitung der Selbsthilfegruppe wird die Selbsthilfegruppe weiterführen.
25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderechte und über 20 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte später dümpelt in Deutschland die Korrektur des Familienrechts weiter vor sich hin. Keine der letzten Ministerinnen kam bisher über die halbherzige Ankündigung von Reformen hinaus.
Ungleiches Einkommen (nicht Bezahlung) von Frauen beruht vor allem auf verfehlter Familienpolitik. Förderung gemeinsamer Elternschaft könnte die Lohnlücke gravierend senken. Der Väteraufbruch für Kinder fordert die gesicherte Einbindung der Väter in die Betreuung der Kinder um Frauen eigene Karrieremöglichkeiten zu schaffen.
Alljährlich beklagt vor allem die Politik die angebliche Lohnungerechtigtkeit bei Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Verantwortlich für den größten Teil dieser Lohnlücke ist jedoch eine verfehlte Familienpolitik und ein vor allem politisches Festhalten an längst überholten Familienbildern. Hierauf weist der Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des Equal-Pay-Day am 18.03. hin.
Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt. Der Vater kommt nicht vor.
Der Entwurf reduziert Kinder auf das Objekt der rechtlichen Zuordnung zu zwei weiblichen Erwachsenen, ohne das Recht des Kindes zu berücksichtigen, Kenntnis von seiner Abstammung und auch ein Recht auf Erziehung durch seinen Vater zu haben. Die Abstammung der Kinder und damit auch die Elternschaft sollte eindeutig, nämlich genetisch, geregelt werden.
Katja Keul MdB, Sprecherin für Rechtspolitik und Katja Dörner, MdB, Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik der Grünen fordern in der Summe nur das, was die Rechtsprechung ohnehin bereits vorgibt. Politischer Wille etwas zu ändern zeigt sich nur im Detail und schließt weite Teile der unter der Unterhaltslast leidenden Trennungsfamilien (Auch der Unterhaltsverpflichtete gehört zur Familie!) aus. Statt sich für eine Elternschaft auf Augenhöhe im Sinne der Kinder einzusetzen (Doppelresidenz) planen die GRÜNEN zudem weitere Verschlechterungen für Unterhaltsverpflichtete.
Berlin (ots)
Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 18. März 2019 über die Neuregelung des Abstammungsrechts werden Väterverbände von CDU/CSU und SPD nicht eingeladen. "Es stehen eindeutig die Interessen der Reproduktionsmedizin und von Lesbenverbänden im Mittelpunkt" stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Der Diskurs über die berechtigten Belange der Minderheiten sei wichtig, meint Riedmeier, zuvor müsse jedoch offen und umfassend über die Wünsche der breiten Mehrheit der Bevölkerung gesprochen werden. Das müsse sich in der Einladungspraxis des Ausschusses wiederfinden.
Die Vorschläge von Ministerin Giffey gehen teilweise in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie sogenannte Alleinerziehende und Kinderarmut. Allerdings beflügeln die unausgegorenen Vorstellungen der Ministerin den Elternstreit um Betreuungszeiten, solange die Doppelresidenz nicht rechtliches Leitbild ist.
Giffey will die Rechte der Väter stärken. Väter, die Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen, schultern ohnehin die gesamte Kostenlast, um ihre Kinder sehen zu können, so Witt vom Väteraufbruch für Kinder gestern in den Nachrichtensendungen vom Ersten und dem ZDF. Doch das, was Giffey den Vätern anbietet, ist nicht neu. Umgangsberechtigte Mütter werden schon gar nicht erwähnt. Was also verfolgt Giffey wirklich?