Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Pressemitteilung vom 06.10.2024
Selbsthilfegruppe nicht förderwürdig?
Die Stadt Köln fördert jährlich Selbsthilfegruppen im Sozialbereich. Auch unsere Selbsthilfegruppe wird seit vielen Jahren unterstützt. Aus uns nicht bekannten Gründen sollen wir im Jahr 2024 nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung soll am 10.10.2024 fallen.
Familienkongress 11.-13. Oktober 2024 in Hannover
Vom 11. bis 13. Oktober findet der diesjährige Familienkongress in Hannover statt. Das Thema ist:
Trotz Trennung und Konflikten - Gut Aufwachsen mit beiden Eltern
Ordentliche Mitgliederversammlung am 19.11.2024 im Naturfreudehaus Köln-Mitte um 19:00 Uhr
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In der Zusammenfassung sind folgende Punkte als Ergebnis festzuhalten:
- Der Vorschlag des Vorstands die Satzung zu ändern hat trotz ausführlicher Diskussion nicht die nötige 2/3 Mehrheit bekommen.
- Die Mitgliederversammlung des Kreisverein Köln hat dem Vorstand das Vertrauen ausgesprochen und den Bundesverein aufgefordert den Vereinsausschluss von Hartmut Wolters zurückzuziehen. Weiters hat die Mitgliederversammlung die Schiedskommission angerufen.
- Der Vorstand ist zurückgetreten bzw. hat dieses angekündigt.
- Der Bundesvorstand vertreten durch Markus Witt hat keine Aussagen zu den von der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüssen (s.o.) gemacht.
- Die Bundesgeschäftsstelle vertreten durch Rüdiger Meyer-Spelbrink hat angekündigt sich um eine Einladung zu einer neuen Mitgliederversammlung zu kümmern, bei der ein neuer Kreisvorstand gewählt werden kann.
- Die Leitung der Selbsthilfegruppe wird die Selbsthilfegruppe weiterführen.
25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderechte und über 20 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte später dümpelt in Deutschland die Korrektur des Familienrechts weiter vor sich hin. Keine der letzten Ministerinnen kam bisher über die halbherzige Ankündigung von Reformen hinaus.
Ungleiches Einkommen (nicht Bezahlung) von Frauen beruht vor allem auf verfehlter Familienpolitik. Förderung gemeinsamer Elternschaft könnte die Lohnlücke gravierend senken. Der Väteraufbruch für Kinder fordert die gesicherte Einbindung der Väter in die Betreuung der Kinder um Frauen eigene Karrieremöglichkeiten zu schaffen.
Alljährlich beklagt vor allem die Politik die angebliche Lohnungerechtigtkeit bei Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Verantwortlich für den größten Teil dieser Lohnlücke ist jedoch eine verfehlte Familienpolitik und ein vor allem politisches Festhalten an längst überholten Familienbildern. Hierauf weist der Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des Equal-Pay-Day am 18.03. hin.
Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt. Der Vater kommt nicht vor.
Der Entwurf reduziert Kinder auf das Objekt der rechtlichen Zuordnung zu zwei weiblichen Erwachsenen, ohne das Recht des Kindes zu berücksichtigen, Kenntnis von seiner Abstammung und auch ein Recht auf Erziehung durch seinen Vater zu haben. Die Abstammung der Kinder und damit auch die Elternschaft sollte eindeutig, nämlich genetisch, geregelt werden.
Katja Keul MdB, Sprecherin für Rechtspolitik und Katja Dörner, MdB, Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik der Grünen fordern in der Summe nur das, was die Rechtsprechung ohnehin bereits vorgibt. Politischer Wille etwas zu ändern zeigt sich nur im Detail und schließt weite Teile der unter der Unterhaltslast leidenden Trennungsfamilien (Auch der Unterhaltsverpflichtete gehört zur Familie!) aus. Statt sich für eine Elternschaft auf Augenhöhe im Sinne der Kinder einzusetzen (Doppelresidenz) planen die GRÜNEN zudem weitere Verschlechterungen für Unterhaltsverpflichtete.
Berlin (ots)
Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 18. März 2019 über die Neuregelung des Abstammungsrechts werden Väterverbände von CDU/CSU und SPD nicht eingeladen. "Es stehen eindeutig die Interessen der Reproduktionsmedizin und von Lesbenverbänden im Mittelpunkt" stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Der Diskurs über die berechtigten Belange der Minderheiten sei wichtig, meint Riedmeier, zuvor müsse jedoch offen und umfassend über die Wünsche der breiten Mehrheit der Bevölkerung gesprochen werden. Das müsse sich in der Einladungspraxis des Ausschusses wiederfinden.
Die Vorschläge von Ministerin Giffey gehen teilweise in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie sogenannte Alleinerziehende und Kinderarmut. Allerdings beflügeln die unausgegorenen Vorstellungen der Ministerin den Elternstreit um Betreuungszeiten, solange die Doppelresidenz nicht rechtliches Leitbild ist.
Giffey will die Rechte der Väter stärken. Väter, die Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen, schultern ohnehin die gesamte Kostenlast, um ihre Kinder sehen zu können, so Witt vom Väteraufbruch für Kinder gestern in den Nachrichtensendungen vom Ersten und dem ZDF. Doch das, was Giffey den Vätern anbietet, ist nicht neu. Umgangsberechtigte Mütter werden schon gar nicht erwähnt. Was also verfolgt Giffey wirklich?
Obschon immer wieder versucht wird, mit Hilfe unseriöser Berichterstattung Väter als Unterhaltspreller zu diffamieren, werden nun auch in Mainstream Medien wie SPIEGEL und Tagesschau Stimmen laut, die dieses nicht weiter hinnehmen wollen. Thomas Fischer demontiert in seinem Artikel "Explosion der Väterkriminalität?" einen reisserischen Artikel in der FAS und selbst der Faktenfinder der Tagesschau holt die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss im Beitrag "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?" von Andrej Reisin auf den Boden der Tatsachen.
Marcus Weinberg: Den Bürgern zuhören
Bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe soll die Perspektive der Kinder und Eltern stärker berücksichtigt werden
Berlin, 21.02.2019 - Am heutigen Donnerstag wird der Antrag der Koalitionsfraktionen zur stärkeren Einbeziehung der Betroffenenperspektive in der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit im Bundestag debattiert.