Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Weihnachtsaktion in der Gaststätte Berrenrather in Köln
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
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Mit einem Werbespot zum Muttertag verunglimpft der Lebensmittel Einzelhändler EDEKA seine männliche Kundschaft und setzt einen Meilenstein in der sexistischen Werbung. Waren vergangene Spots noch grenzwertig, so werden Väter nunmehr als Erziehungsunfähig dargestellt und dazu benutzt, Mütter in den Himmel zu loben. Das ist keine Werbung sondern rückwärtsgewandter Geschlechterkampf. Väter sind heute anders! Die sozialen Medien quittieren es mit einem Shitstorm.
Der Botschafter der Tschechischen Republik in Deutschland in Kooperation mit der Kanzlei Rudolph in Koblenz lädt ein:
Resolution des Europarats Nr. 2079 vom 02.10.2015 - Was nun?
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Die ehemalige SPD-Frauenministerin Barley kandidiert unter dem Motto "Für ein Europa der Frauen". Nachdem Sie auch dieses Jahr unreflektiert über den sogenannten Gender Pay Gap twitterte, outete sie sich auch auf der Buchmesse als bekennende Feministin. Auch hier stellt Barley Frauenrechte weiter unreflektiert als Kern der Gleichberechtigung dar, ohne darauf einzugehen, dass Männer, insbesondere Väter ebenfalls in unserer Gesellschaft diskriminiert werden.
Wir gehen wieder eine Etappe auf dem Natursteig Sieg von Schladern aus.
Damit niemand verunsichert wird: Selbsthilfegruppe und Workshops finden weiterhin statt. Auch die Vatertagswanderung wird wie geplant stattfinden. Über weitere organisatorische Maßnahmen wird die nächste Mitgliederversammlung diskutieren.
In der Zusammenfassung sind folgende Punkte als Ergebnis festzuhalten:
- Der Vorschlag des Vorstands die Satzung zu ändern hat trotz ausführlicher Diskussion nicht die nötige 2/3 Mehrheit bekommen.
- Die Mitgliederversammlung des Kreisverein Köln hat dem Vorstand das Vertrauen ausgesprochen und den Bundesverein aufgefordert den Vereinsausschluss von Hartmut Wolters zurückzuziehen. Weiters hat die Mitgliederversammlung die Schiedskommission angerufen.
- Der Vorstand ist zurückgetreten bzw. hat dieses angekündigt.
- Der Bundesvorstand vertreten durch Markus Witt hat keine Aussagen zu den von der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüssen (s.o.) gemacht.
- Die Bundesgeschäftsstelle vertreten durch Rüdiger Meyer-Spelbrink hat angekündigt sich um eine Einladung zu einer neuen Mitgliederversammlung zu kümmern, bei der ein neuer Kreisvorstand gewählt werden kann.
- Die Leitung der Selbsthilfegruppe wird die Selbsthilfegruppe weiterführen.
25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderechte und über 20 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte später dümpelt in Deutschland die Korrektur des Familienrechts weiter vor sich hin. Keine der letzten Ministerinnen kam bisher über die halbherzige Ankündigung von Reformen hinaus.
Ungleiches Einkommen (nicht Bezahlung) von Frauen beruht vor allem auf verfehlter Familienpolitik. Förderung gemeinsamer Elternschaft könnte die Lohnlücke gravierend senken. Der Väteraufbruch für Kinder fordert die gesicherte Einbindung der Väter in die Betreuung der Kinder um Frauen eigene Karrieremöglichkeiten zu schaffen.
Alljährlich beklagt vor allem die Politik die angebliche Lohnungerechtigtkeit bei Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Verantwortlich für den größten Teil dieser Lohnlücke ist jedoch eine verfehlte Familienpolitik und ein vor allem politisches Festhalten an längst überholten Familienbildern. Hierauf weist der Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des Equal-Pay-Day am 18.03. hin.
Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt. Der Vater kommt nicht vor.
Der Entwurf reduziert Kinder auf das Objekt der rechtlichen Zuordnung zu zwei weiblichen Erwachsenen, ohne das Recht des Kindes zu berücksichtigen, Kenntnis von seiner Abstammung und auch ein Recht auf Erziehung durch seinen Vater zu haben. Die Abstammung der Kinder und damit auch die Elternschaft sollte eindeutig, nämlich genetisch, geregelt werden.
Katja Keul MdB, Sprecherin für Rechtspolitik und Katja Dörner, MdB, Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik der Grünen fordern in der Summe nur das, was die Rechtsprechung ohnehin bereits vorgibt. Politischer Wille etwas zu ändern zeigt sich nur im Detail und schließt weite Teile der unter der Unterhaltslast leidenden Trennungsfamilien (Auch der Unterhaltsverpflichtete gehört zur Familie!) aus. Statt sich für eine Elternschaft auf Augenhöhe im Sinne der Kinder einzusetzen (Doppelresidenz) planen die GRÜNEN zudem weitere Verschlechterungen für Unterhaltsverpflichtete.