ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Umgangsrecht

Österreich: OLG Wien bestätigt Schadenersatzanspruch bei schuldhaft herbeigeführten Umgangsboykott

Seien zur Durchsetzung des Besuchsrechtes mit Kosten verbundene Handlungen erforderlich, weil der obsorgeberechtigte Elternteil seine Verpflichtung, das Kind auf die Besuche ausreichend vorzubereiten und zu den Besuchen zeitgerecht hinzubringen, schuldhaft verletze, so stünden dem anderen Ansprüche nach Schadenersatzrecht zu.

Bundesverfassungsgericht: Großeltern müssen als Vormund in Betracht gezogen werden.

Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt auch familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind.

Doppelresidenz in Österreich erstmals gerichtlich angeordnet

Ein Gerichtsurteil hat erstmals ermöglicht, dass ein Kind von getrennt lebenden Eltern in zwei Haushalten leben kann. Die "Doppelresidenz" ist eigentlich im Gesetz nicht vorgesehen.

Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur Entfremdender Eltern. Psychosoziale Diagnostik und Orientierungskriterien für Interventionen.

von Dr. Walter Andritzky

Der Beitrag untersucht Persönlichkeitsdynamik und Verhaltensmuster von Elternteilen, welche nach Scheidung/Trennung versuchen, den Kontakt eines Kindes zum anderen Elternteil z.B. durch Umgangsbehinderungen zu erschweren.

AG Heidelberg 31 F 15/14: Lesenswerte Anordnung des Wechselmodells auf Basis §1684/1697a BGB und Art. 3 und 6 GG

Das AG Heidelberg glänzt mit einer weitsichtigen und sauberen Begründung.

Weder die Wechselfrequenz noch die in den Wechselsituation liegende Gefahr von Beeinträchtigungen der Kindern sei beim Residenzmodell wesentlich anders zu bewerten als im Wechselmodell. Eine  Einschränkung (§1671 BGB) des § 1684 BGB hätte zur Folge, dass der verfassungsrechtlich vorgegebene Maßstab des Kindeswohls aufgrund einfachrechtlicher systematischer Überlegung (Sorgerecht) eingeschränkt würde.

Bundesverfassungsgericht zum Wohngeld für Väter ohne Sorgerecht

Manfred Herrmann erstreitet Teilerfolg zum Wohngeld.

Auch Vätern ohne Sorgerecht kann Wohngeld zustehen. Die entgegenstehende Regelung des Wohngelgesetzes ist möglicherweise Verfassungswidrig. Das Bundesverfasungsgericht sieht hier Klärungsbedarf und gibt der Beschwerde des Antragstellers zum Prozesskostenhilfeantrag statt.

AG Erfurt zur erstmaligen Anordnung eines Wechselmodells (Doppelresidenz) gegen den Willen eines Elternteils

In rechtstechnischer Hinsicht erfolgt die Anordnung des Wechselmodells über § 1684 BGB. § 1671 BGB kommt nicht zur Anwendung.

Die Rechtsprechung, die die Anordnung eines Wechselmodells dann abgelehnt, wenn ein Elternteil sich dagegen ausspricht, geht im Wesentlichen davon aus, dass die Eltern eine hohe Bereitschaft haben müssen, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Schon dieser Ausgangspunkt ist fragwürdig. Dieser Rechtsprechung liegen keine gesicherten Forschungsergebnisse zu Grunde.

OLG Nürnberg: Bei Umzug in das Ausland muss sich Mutter an Umgangskosten beteiligen

Der betreuende Elternteil hat sich an den Kosten des Umgangs zu beteiligen, wenn der Umzug des betreuenden Elternteils mit dem Kind ins Ausland dazu führen kann, dass der Umgang aus Kostengründen nicht durchgeführt werden könnte.

Website: Trennungs-FAQ - hilfreiche Tipps für betroffene Väter

In Beratungen und Foren werden immer wieder dieselben Fragen (faq = Frequently Asked Questions) von einer grossen Zahl Väter gestellt, die sich in oder nach einer Trennung befinden. Kinder weg, finanziell unter Druck, Gerichtstermine, Ärger mit Jugendämtern - die häufigsten Fragen dazu sollen hier ansatzweise beantwortet beziehungsweise Hilfen bereitgestellt werden, um selbst Antworten zu finden.

PAS: Die häufigsten Fehler entfremdeter Eltern

die häufigsten Fehler entfremdeter Eltern, eine Liste der destruktivsten aber häufigsten Reaktionen auf Entfremdungsanzeichen beim Kind und Tipps für den Umgang mit entfremdeten Kindern.

OLG Celle: Verfahrenskosten des Umgangsverfahrens bei Umgangsboykott trägt verursachender Elternteil

Nachdem die Mutter – eine Juristin – trotz mehrmaliger Umgangsbeschlüsse und verhängter Ordnungsmittel den Kontakt zwischen Vater und Kindern verhinderte und dann das Verfahren beträchtlich in die Läge gezogen hatte, wurden ihr die Gerichtskosten einschließlich der außergerichtlichen Auslagen des Vaters vollständig alleine angelastet.

Buch: Erziehung im Wechselmodell – Gegenseitige Einflussnahme der Eltern auf die Erziehung der Kinder als Kriterium gelingender Erziehungspartnerschaft

Cover Erziehung im WechselmodellFür konflikthafte und widersprüchliche Positionen der Eltern, wie sie nach Trennungen im Umgehen mit gemeinsamen Kindern fast regelhaft auftreten, scheint das Wechselmodell einen geeigneten Rahmen zu bieten.

LVR Jugendhilfe-Report 1/2015: TRENNUNG – SCHEIDUNG – CO-ELTERNSCHAFT. ZUR ROLLE UND AUFGABE DER JUGENDÄMTER IN EINEM UNGELIEBTEN AUFGABENFELD

ANFORDERUNGEN AN DIE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG

Der Gesetzgeber formuliert als klare Leitziele für die Regulierung der familiären Lebensverhältnisse bei Trennung und Scheidung den Beziehungserhalt zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern sowie den Konfliktabbau zwischen den Eltern. Trennungsbetroffene benötigen in diesem Zusammenhang vor allem ideologiefreien Rat und eine niederschwellig ausgerichtete psychologische und praktische Hilfe (vgl. Jopt 2002; Fthenakis 2008; Weber 2013).

OLG Köln: Schadenersatz und Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott

Am 4. Juli 2014 hat das OLG Köln in zwei parallelen Entscheidungen eine Mutter aus Brühl zu 500€ Ordnungsgeld (4 WF 6/13; FamRZ 2015, 163) und zu 1.400,-€ Schadenersatz (4 UF 22/13) verurteilt. In Anbetracht der langen Verfahrensdauer immer noch ein mildes Urteil. Man beachte zudem die Kostenaufteilung, die einen Teil des Schadenersatzes direkt der Scheidungsindustrie zuspielt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland erneut wegen unzureichender Rechtsmittel im Umgangsrecht

Der EGMR rügt dabei die zu zaghaft und nur unzureichend verhängten Ordnungsmaßnahmen und die nach wie vor fehlenden Rechtsmittel bei überlangen Gerichtsverfahren.

Kindeswohl: Rating 2014. Verlust von Kindeswohl: Ein Konzept für die Metrik von Kindeswohlgefährdungen, Vernachlässigungen und Missbrauchsformen unter Trennung und Scheidung

Cover Verlust von Kindeswohl Durch ein Rating-Verfahren wurden 151 Items mit einem relativen Verlust von Kindeswohl beschrieben, das es erlaubt, den Grad von Benachteiligung, Beeinträchtigung oder Gefährdung von Kindern unter hochstrittiger Trennung der Eltern zu quantifizieren.

Die Ergebnisse des Rating-Verfahrens zeigen auf, dass derzeit familiengerichtliche Entscheidungen oder sorgerechtliche Überlegungen überwiegend nicht verzerrungsfrei getroffen werden, da menschliches Beurteilungsvermögen von persönlichen Sichtweisen, beruflichem Hintergrund, oder anderen Einflüssen geprägt wird.

Studie: Kindheitstraumata wirken Jahrzehnte nach

Belastende Ereignisse aus der Kindheit (z.B. Trennung der Eltern) könnten die Gesundheit und die Lebensumstände im Erwachsenenalter beeinflussen.

40 Jahre Forschung belegen Vorteile für Kinder durch gemeinsame Elternschaft

Warshak räumt anhand der Auswertung von 110 internationalen Studien mit dem Vorurteil auf, dass gemeinsame Elternschaft bei sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten Kindeswohlschädlich sei.

3SAT: Kinder brauchen Kontakt. Gefahr für Depressionen ist bei Scheidungskindern groß

"Kontaktabbruch zu Eltern macht Scheidungskinder krank", sagt Ursula Gresser. Die Medizinerin hat die sechs neuesten internationalen Studien zu dem Thema ausgewertet.

ZKJ 4/2015: Die Trennungs- und Scheidungsberatung bedarf der Weiterentwicklung ihrer Handlungsansätze

Trennungs- und Scheidungskonflikte sind ein oft stark verknäultes Konglomerat aus materiellen, sozialen und psychologischen Konfliktanteilen. Der gesamte Komplex stellt eine große Herausforderung für alle an der Konfliktregulierung beteiligten Professionen und Institutionen dar. Der Erfolg hängt dabei wesentlich von der Beratungs- und Interventionskompetenz sowie einem guten und lösungsorientierten Zusammenwirken aller beteiligten Akteure ab.