ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Umgangsrecht

Buchtipp: Praxisratgeber Wechselmodell. Wie Getrennterziehen im Alltag funktioniert

Wechselmodell (D), Doppelresidenz (A), Alternierender Obhut (CH) nennt man ein Konzept des Getrennterziehens nach Trennung/Scheidung, bei dem beide Eltern ihre Kinder ungefähr zu gleichen Teilen abwechselnd betreuen und so im Alltag des Kindes weiterhin eine tragende Rolle spielen. Statt Aufteilung in einen Alleinerziehenden und einen Besuchselternteil, bleiben Mutter und Vater gleichberechtigt und -verpflichtet in ihrer elterlichen Verantwortung und somit den Kindern als enge Bezugspersonen erhalten. Von diesem Betreuungsmodell können Kinder, Mütter und Väter profitieren. 

Ab sofort jeden 1. und 3. Dienstag im Monat Online Selbsthilfegruppe für Trennungseltern

Kürzlich hat das Team der Selbsthilfegruppe die Software Zoom erfolgreich getestet und unter datenschutzrechtlichen Aspekten evaluiert. Ab dem 21.04. werden wir ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen, dass sich via Telefon und Rechner nutzen lässt. Die jeweiligen Zugangsdaten und Einwahlnummern werden rechtzeitig vorab in der Ankündigung unter Aktivitäten bzw. in der rechten Spalte unter Termine mitgeteilt und ändern sich bei jeder Veranstaltung.

Statt Workshop: EfKiR Online Vortrag Umgang und Unterhalt in Zeiten der Corona-Krise mit Workshopleiter Manfred Herrmann

Die Corona-Pandemie macht auch vor Trennungselternteilen und efkir nicht
halt. In den vergangenen Tagen haben wir Anfragen von verzweifelten
Elternteilen erhalten, deren Kindern der Umgang mit ihnen mit dem Grund
verweigert wurde, dass diese vor Infektionen geschützt werden müssen.

Corona - Infos des Bundesvereins

Ausübung des Umgangsrechts durch das Kontaktverbot nicht erlaubt?

Corona und Umgang - "Kontaktverbote" in NRW

Es gibt viele Berichte und Nachfragen über Erschwernisse oder Verweigerung von Kontakten zu den Kindern wegen der gegenwärtigen "Corona-Situation".

Da die Wortlaute der verschiedenen Anordnungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, nützen Verkündungen bayrischer offizieller Stellen, dass die Ausübung von "Umgangsterminen" natürlich gestattet ist, in NRW nur bedingt. Dafür ist die offizielle rechtliche "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)" vom 22.03.2020 der NRW-Landesregierung erfrischend eindeutig. Auch das BMJV gibt eindeutige Informationen hierzu.

Corona und Umgang – Alleinerziehende sind gar nicht so allein.

Momentan ist es so, dass allerorten versucht wird, die Corona Pandemie für eigene Interessen auszunutzen bzw. den eigenen Egoismus zu pflegen. So kann es sein, dass ein Elternteil versucht, unter Hinweis auf ein mögliches Ansteckungsrisiko, den Umgang der Kinder zu verhindern. Dabei gibt es bei einer getrennt lebenden Familie keine größeren Risiken als bei einer "normalen" Familie. Man stelle sich vor, Eltern einer "normalen" Familie würden sich ohne besonderen Grund trennen und den Umgang einstellen um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Fachtagung 2011: Umgang sicherstellen – Vaterlosigkeit verhindern

Am 20.07.2011, 17:00 fand die 2. Fachtagung des VAfK Köln statt.

Zu hören waren Vorträge der Referenten Prof. Mathias Franz, Frau Bundrock-Muhs und Richter a.D. Prestien.

In Deutschland sind derzeit etwa 230.000 Kinder jährlich von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Gesamtzahl der Trennungskinder beläuft sich inzwischen auf mehr als 4 Mio. Etwa ein Fünftel aller Kinder in Deutschland (2,4Mio) wächst aktuell in alleinerziehenden Haushalten auf, 90% dieser Kinder bei ihren alleinerziehenden Müttern. Bei 40% der Trennungskinder erfolgt ein dauerhafter Abbruch des Kontaktes zu ihren Vätern. Dadurch stehen alle involvierten Professionen vor einer großen Herausforderung.

Fachtagung 2013: Wie viel Entfremdung erträgt das Kind?

Dienstag, 25. Juni 2013 - 17:00 - 21:30 LVR, Horion-Haus Köln Deutz

Ein Problem für Generationen

Seit nunmehr über 25 Jahren ist das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung bekannt.

Durch die entwicklungspsychologische Forschung der letzten Jahrzehnte ist zudem hinreichend nachgewiesen, dass Kinder häufigen und regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen benötigen, um gesund aufzu­wachsen.

Einhergehend mit der Trennung der Eltern wird jedoch die Beziehung zu einem Elternteil zumeist auf Wochenenden alle 14 Tage eingeschränkt. Daneben versuchen nicht wenige Elternteile den Umgang ihres Kindes weiter einzuschränken oder zu verhindern.

Fachtagung 2014: Methoden zur Konfliktregulierung

Montag, 2. Juni 2014 - 17:00 -21:30,LVR, Horion-Haus, Köln Deutz

In 10 Jahren 1,5 Millionen neue Trennungskinder

Täglich gibt es in Deutschland 400 neue Trennungskinder. 400 multipliziert mit 365 Tagen ergibt pro Jahr knapp 150.000 Trennungskinder. Das ergibt in zehn Jahren knapp 1,5 Millionen neue Trennungskinder. Davon werden ca. 40%, also knapp 600.000, nach zwei Jahren einen Elternteil verlieren.

Leiter des Jugendamtes St. Augustin legt Interventionsprogramm gegen Eltern-Kind-Entfremdung vor

Der Leiter des Jugendamtes St. Augustin zeigt in einem Fachvortrag auf, wie das Jugendamt als zentrale Stelle aktiv intervenieren kann. In dem Vortrag werden 3 Schritte konkret erläutert:

  1. Schnelle vorläufige Kontaktregelung
  2. Verbindliche Elternberatung / Elterncoaching
  3. Erziehungsbeistand für das Kind

Entgegen BGH Beschluss: OLG Frankfurt schürt Rechtsunsicherheit bei Doppelresidenz/Wechselmodell

In einem aktuellen Beschluss missachtet das OLG die bis dato herrschende Rechtsprechung des BGH. Der BGH hatte ausgeführt, die Doppelresidenz könne im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden. Daraufhin hatte das AG von Amts wegen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen wöchentlichen Wechsel für ein seinerzeit 1-Jähriges Kind angeordnet. Das OLG verneint dieses nun, da eine solche Anordnung nur im Rahmen des Sorgerechts erfolgen könne.

SWR-Film Weil du mir gehörst – Analyse anhand KiMiss-Methodik der Universität Tübingen

'Weil du mir gehörst' beschreibt eine häufig auftretende Form von Eltern-Kind-Entfremdung, die von Jugendämtern und Familiengerichten nicht verstanden wird, da sie Methoden zur Erkennung und Behandlung dieser Problematik nicht verwenden. Die KiMiss-Methodik, die international anerkannte Konzepte zur Charakterisierung von feindselig-aggressiver Elternschaft (hostile-aggressive parenting) verwendet, sollte auch in Deutschland verbreitet werden.

Bundesregierung mauert weiter bei PETRA Studie zur Doppelresidenz/Wechselmodell

Wie aus einer Anfrage von Kathrin Helling-Plahr (MdB/FDP) hervorgeht, ist auch weiterhin nicht mit der Veröffentlichung der Studie zu rechnen. Obschon die Studie abgeschlossen ist, schützt die Regierung vor, dass die Stelle des Studienleiters derzeit nicht besetzt ist. Angeblich kann diese deshalb seit Monaten nicht veröffentlicht werden. Aus der Antwort der Regierung gehen auch keine konkreten Maßnahmen diesbezüglich hervor. Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben seit Monaten unbeantwortet.

Jetzt Anmelden: Workshops Familienrecht im ersten Quartal

Seit kurzem sind wieder unsere beliebten Workshops zum Thema Familienrecht online buchbar.

Ziel der Workshops ist dem Betroffenen Laien Einblick in das komplexe System Familiengericht zu geben. Durch konkrete Fallbeispiele und jeweiligen Bezug auf aktuellste Rechtsprechung erlangen die Workshopteilnehmer/innen die Kompetenz, die eigenen und die Rechte ihrer Kinder vor Gericht durchzusetzen.

KG Berlin: Dem Kind muss angemessene Kleidung für den Umgang mitgegeben werden – Ordnungsgeld verhängt

Beim Modell einer zahlt, der andere betreut muss dem Kind angemessene Kleidung zur Wahrnehmung des Umgangs mitgegeben werden. Hilfreich ist dabei auch eine gerichtliche, möglichst detailierte Umgangsregelung.

Gerichtskosten in Umgangsverfahren ggf. steuerlich absetzbar

Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres

 https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/prozesskosten-fuer-einen-kernbereich-des-menschlichen-lebens_166_453418.html

Familienrechtsreform – FDP hakt nach: Warum werden vom Justizministerium keine Sachkundigen Experten berufen?

UPDATE: Jetzt mit Antwort der Bundesregierung. Das Bundesjustizministerium hat Ende Oktober die Empfehlung der von ihm eingesetzten Expertenkommission veröffentlicht. Das ist erstens kein großer Wurf geworden und zweitens sogar teilweise ein Rückschritt, da die Streitbewirtschaftung nur weiter zementiert wurde. Auffällig war, dass durch die Ministerin lediglich Juristen in die Kommission berufen wurden. Fachleute aus dem Bereich der Kinderpsychologie wurden nicht involviert. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass lediglich rechtssystematische und nicht kindeswohlorientierte Vorschläge erarbeitet wurden.

Beratung auch für Homosexuelle Eltern

Der Väteraufbruch berät auch nicht heterosexuell ausgerichtete Eltern. Auch bei Regenbogenfamilien gibt es nach Trennung nicht selten Streit ums Kind. Gerade hier sind die Familienkonstellationen vielfältig und werden rechtlich kaum abgebildet.

Weihnachtsaktion - Geschenke an die Familienrichter

Zu viele Kinder verlieren nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil, obwohl sich diese nichts haben zu Schulden kommen lassen oder sie sogar als wichtig für ihre Kinder erachtet wurden. Sie wurden entfremdet, häufig nur, weil ein hauptsächlich betreuender Elternteil dies wollte – oftmals auch mit Hilfe von gerichtlichen Entscheidungen.

Der Väteraufbruch für Kinder ruft daher in diesem Jahr dazu auf, dass entfremdete Elternteile, aber auch Großeltern und weitere Familienangehörige, Weihnachtsgeschenke an die entfremdeten Kinder über diese Familienrichter zur Weiterleitung schicken sollen.

Broschüre: Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht

Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.