ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Umgangsrecht

OLG Urteil Anordnung Wechselmodell gegen Elternwillen für das Kind

Sind die Eltern, nachdem das Wechselmodell gescheitert ist, entgegen dem
dringenden Wunsch des achtjährigen Kindes nicht in der Lage, sich über den
Aufenthalt des Kindes zu verständigen, kann ein Entzug des
Aufenthaltsbestimmungsrechts in Betracht kommen.

Standards Verfahrensbeistandschaft

Wie sollte ein Verfahrensbeistand arbeiten? Was muss dabei besonders beachtet werden?

Das steht in den Standards der BAG Verfahrensbeistandschaft / Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V.

Zahl der Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten verdoppelt.

Seit 2003 ist die Zahl der gerichtshängigen Sorge- und Umgangsstreitigkeiten stark gestiegen. In Hamburg stiegen die Zahlen von 765 (2003), 1176 (2008) auf 1602 im Jahr 2012.

Reform der Prozesskostenhilfe zum 01.01.2014

Neu ist, dass dem Verfahrensgegner jetzt regelmäßig vor der Bewilligungsentscheidung Gelegenheit zur Äußerung nicht nur zur Erfolgsaussicht des Antrages, sondern auch über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu geben ist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Buch: Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis

Wechsekmodell: Psychologie-Recht-PraxisDie von Ihrem Referat auf unserer Fachtagung zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz bekannte Autorin Prof. Dr. Sünderhauf hat nunmehr ihr Buch veröffentlicht.

Hier ein Interview mit Prof. Dr. Sünderhauf zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz im dradio vom 22.08.2013 anlässlich der Veröffentlichung.

OLG Köln: Wer Umgang gewähren muss, muss seine beruflichen und familiären Verpflichtungen zurückstellen Az. 4 WF 63/12

Die Antragsgegnerin entschuldigten den Ausfall der Umgangstermine u.a. mit beruflichen und privaten Terminen. Die Termine wurden nicht nachgeholt. Der Antragsteller beantragte daher die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Antragsgegnerin.

BvfG zu Grenzen des Sorgerechtsentzug bei Umgangsboykott

Die Mutter boykottierte den vom Gericht angeordneten Umgang des Vaters mit seinen beiden Töchtern. Nach Einholung eines Sachverständgigengutachtens entzog das FamGericht daraufhin der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es auf den Vater. Das Jugendamt wurde mit Zustimmung des Vaters ermächtigt, die Kinder vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung oder Pflegefamilie unterzubringen.

Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht?

Immer mehr Eltern betreuen ihre Kinder im Wechselmodell, zunehmend werden Familiengerichte mit entsprechenden Anträgen sowohl in Verfahren um die elterliche Sorge als auch mit entsprechenden Umgangsrechtsanträgen konfrontiert.

BGH zu Ordnungsgeld - insbesondere gegen das Jugendamt - und Umgangsverweigerung

Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG unterbleibt die Festsetzung eines Ordnungsmittels, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Der Verpflichtete hat die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen darzulegen.

LSG NRW zu Reisekosten zur Wahrnehmung von Umgangskontakten

Das LSG NRW hat die Kostenübernahme einer 3-wöchigen Reise nach Indonesien für einen Vater durchgesetzt, weil die Mutter – unter Duldung der deutschen Institutionen, und gegen den Willen des Vaters - mit dem Kind nach Indonesien umgezogen ist.

BGH: verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht XII ZB 234/13

Beschluss v. 12.3.2014 - XII ZB 234/13

1. Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Umgangsrecht wahr, kann der Barunterhaltsbedarf des Kindes unter Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden (Fahrtkosten, Unterbringungskosten).

2. Der auf diesem Weg nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Unterhaltsbedarf kann zusätzlich gemindert werden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts anderweitige Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhalt des Kindes deckt.

Deutsches Ärzteblatt über Gutachter: Neutralität ist gefährdet

Unter den Gutachtern, die bei gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz signalisiert bekommen haben, gaben 61,1 Prozent (n = 11) der psychologischen Gutachter an, mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten zu beziehen. Dieser Wert ist bei psychologischen Gutachtern im Vergleich zu den anderen untersuchten Berufsgruppen am höchsten.

Bundessozialgericht: Keine Bagatellgrenze von 10% des Regelbedarfs für Umgangskosten mit Kind

Das Bundessozialgericht hat das Umgangsrecht Arbeitsloser mit ihren getrennt lebenden Kindern gestärkt. Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangs voll erstatten. Damit verwarfen die Richter die sogenannte Bagatellgrenze der Bundesagentur für Arbeit.

BVerfG: Anhörungsrüge nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs erforderlich

Das BVerfG hat im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde präzisiert, in welchen Fällen eine Anhörungsrüge beim letztinstanzlichen Gericht erhoben werden muss. Dies sei nur in den Fällen nötig, in denen die Verletzung des rechtlichen Gehörs auch Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist oder den Umständen nach ein solcher Verstoß nahe liegt.

Falschanzeigen bei Vergewaltigung und Missbrauch nehmen stetig zu

Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.

In 40 % aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.

OLG Karlsruhe: Sorgerecht beinhaltet kein Recht zur Umgangsregelung

Das elterliche Sorgerecht beinhaltet kein Recht, den Umgang eines gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zu regeln. Eine entsprechende Befugnis zur Regelung des Umgangs kann daher nicht den Eltern gemäß § 1666 BGB entzogen und auf einen Dritten übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei den Eltern, sondern bei Dritten lebt.

OLG Brandenburg: Trennung der Eltern begründet für Kinder einen Doppelwohnsitz

Die Trennung der sorgeberechtigten Eltern begründet für gemeinsame Kinder einen Doppelwohnsitz. Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser einverständlich oder (bei Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil) einseitig bestimmt worden ist.

OLG Karlsruhe: Keine Prozesskostenhilfe weil Mutter (alleiniges Sorgerecht) vor Entscheidung mit Kind ins Ausland verzog.

Ziehen Mutter und Kind ins Ausland, muss der Vater im Falle eines Sorgerechtsstreites auch im Ausland vor Gericht gehen. Sofern der Umzug nicht widerrechtlich (Alleinsorge der Mutter) war und das Verfahren noch nicht bei einem deutschen Gericht begonnen wurde, sind die deutschen Gerichte dann nicht mehr zuständig.

OLG Schleswig: Zustimmung eines Elternteils zum Wechselmodell ist von untergeordneter Bedeutung

Maßgeblich und im Einzelfall zu prüfen ist, welche Lösung dem Kindeswohl am besten entspricht. Die fehlende ausdrückliche Zustimmung eines Elternteils ist dabei von untergeordneter Bedeutung.

Das Risiko für beide Kinder, durch Kommunikationsprobleme zwischen der Kindesmutter und dem Kindesvater Belastungen mit kindeswohlgefährdendem Ausmaß zu erleben, hält der Senat derzeit für geringer als die Gefahr der nachhaltigen Verletzung des Selbstwertgefühls beider Kinder.

VG Aachen zum Recht auf Akteneinsicht gegenüber dem Jugendamt

 

Der Vortrag der Beklagten, die in Spalte 6 der o. g. Aufstellung aufgeführten Unterlagen seien der Klägerin trotz dieser Einordnung nicht zur Verfügung zu stellen, weil das Wohl des Kindes dies erfordere, findet keine gesetzliche Stütze.