ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Umgangsrecht

Gutachten des Bundesfamilienministeriums mahnt durchgreifenden Reformbedarf im Familienrecht an

Seit März 2021 liegt dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ein Gutachten mit dem Titel „Gemeinsam getrennt Erziehen“ vor. Verfasst wurde es unter anderem vom wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen und so bekannten Namen, wie Sabine Walper(die inzwischen auch für die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("PETRA-Studie") verantwortlich ist) und Jörg M. Fegert (Kinderpsychiater und Experte für Kinderschutz und Jugendhilfe). Es dokumentiert und konkretisiert den überfälligen Reformbedarf im bundesdeutschen Familienrecht. Dass dieses Gutachten erst jetzt, dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das "Forum Soziale Inklusion" (welches das BMFSFJ nicht förderungswürdig findet), der Öffentlichkeit zugänglich wurde, passt zu unserem Eindruck der Reformbereitschaft der Politik in diesem Bereich.

Sorgerechtsentzug wegen Umgangsboykott

Es gibt sie auch in Deutschland: einige der sehr seltenen Entscheidungen bei denen ein Aufenthaltswechsel der Kinder zum boykottierten Elternteil beschlossen wurde.

SPD und Reform des Familienrechtes: von der Rechtsprechung überholt

Barley, Schwesig, Giffey, Lambrecht – 4 SPD-Familienministerinnen, die erst Reformen angekündigt und dann verschludert, abgelehnt oder torpediert haben. Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD) sieht kurz vor der Wahl (wie bereits seine vorgenannten Parteigenossinnen vor den jeweiligen Wahlen) grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf.

Parteien weitestgehend konzeptlos beim Familienrecht

Pressemitteilung des Bundesvereins
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Die Wahlprüfsteine des Väteraufbruch für Kinder e.V. offenbaren gravierende Unkenntnis zu wichtigen Familienfragen und Konzeptlosigkeit zum Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, gemeinsamer Elternschaft, Wechselmodell sowie dem Schutz von Kindern vor psychischem Missbrauch.  

Familienrecht in Corona-Zeiten

Das ARD Morgenmagazin beschäftigt sich – wenn auch spät – mit familienrechtlichen Fragen rund um Corona. Einige Informationen sind aber nicht ganz ausführlich erläutert worden.

Reformstau im Familienrecht auflösen von Hans-Georg Nelles

In einem vierminütigen Videostellt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit, ehemaliger Geschäftsführer des Bundesforum Männer und seit Jahrzehnten als Väterexperte tätig, sehr klare Forderungen für eine längst überfällige Reform des Familienrechts:

Beschleunigungsrüge: OLG Koblenz zur Verschleppung von Umgangsverfahren

Zuweilen fördern Richter, Sachverständige und Anwälte die Entfremdung von Kindern durch die Verschleppung von Verfahren. Hierzu gibt es die zu selten angewendeten Rechtsmittel der Beschleunigungsrüge (§ 155b FamFG) und der Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c FamFG). Das OLG Koblenz wurde nun gegenüber dem Richter des Familiengerichtes deutlich.

BGH zum Thema private Samenspende: Dem Vater kann ein Umgangsrecht zustehen

Dem Vater eines adoptierten Kindes kann ein Umgangsrecht zustehen, wenn eine Beziehung zum Kind besteht und/oder ernsthaft angestrebt wird. Der Vater hatte über fünf Jahre hinweg regelmäßigen Umgang mit dem Kind, welches in einer lesbischen Lebenspartnerschaft erzogen wurde und von einer Mutter adoptiert wurde. Als der Vater seinen Umgang ausweiten wollte, wurde ihm das nicht nur verweigert, sondern der Umgang vom Paar unterbunden.

Neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Der Bundesrat hat am 07. Mai 2021 der Reform des im SGB VIII definierten Kinder- und Jugendrechts zugestimmt und dieses am 09.06.2021 durch Veröffentlichung verkündet. In dem neuen SGB VIII sehen wir eine deutliche Verbesserung der Situation von Vätern und von Eltern.

OLG Nürnberg: Umgang nicht von Corona Impfung abhängig. Testung nur unter bestimmten Umständen erforderlich

Das OLG stellte klar, dass umgangsberechtigte Elternteile keinen Einfluss auf die Impfreihenfolge hätten und es auch keine Verpflichtung zur Impfung gäbe. Eine etwaige Testung wäre nur erforderlich bei einschlägigen Krankheitssymptomen oder Kontakt zu erkrankten Personen.

Bundestag stellt sich gegen Doppelresidenz – FDP Antrag abgelehnt

Nachdem CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der FDP offenkundig nicht verstanden haben, wurde der Antrag am gestrigen Donnerstag im Bundestag abgelehnt. Vorausgegangen war eine dogmatische Diskussion, die weitgehend am Thema vorbeiführte.

Zweite Auflage des Zustandsberichts Familienrecht

Vergangene Woche ist die zweite und überarbeitete Auflage des "Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland" vom Verband von Getrennterziehen "Papa Mama auch e.V." veröffentlicht worden.  

Mit Corona ist der Begriff Wechselmodell in aller Munde.

von Önder Balkaya

Noch vor Corona war der Begriff Wechselmodell negativ behaftet. Hierunter stellte man sich getrennte Eltern vor, die ihre Kinder zum gleichen Teil betreuten. Ich selbst musste mir vom für mich zuständigen Jugendamt in Leichlingen sagen lassen, dass es nicht gut fürs Kind sei und mein Kind könne doch nicht aus dem Koffer leben.

Heute mit Corona verwendet man den Begriff „Wechselmodell“ positiv in Zusammenhang mit der Schule. 

Das Projekt "Familienmodelle in Deutschland" (FAMOD)

Im Rahmen des Projektes „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) wurden standardisierte Interviews mit Mitgliedern von insgesamt 1.554 (Trennungs-)Eltern und ihren Kindern durchgeführt. Die Interviewten Eltern und Kinder leben in verschiedenen Familienmodellen. Der Fokus lag dabei auf Kernfamilien und auf Familien im Residenz- oder Wechselmodell. Im Wechselmodell leben Kinder abwechselnd bei Mutter und Vater. Im Residenzmodell leben Kinder überwiegend bei einem Elternteil.

25.04.2021 Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day)

Am internationalen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung erinnert der VafK an die meist lebenslangen Folgen fürKinder. Folgen, unter denen sie unbeachtet leiden, da Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland bisher kaum beachtet wird.

Frauen im Väteraufbruch für Kinder

Warum organisieren sich Frauen im VafK?

Unser Antrieb ist unsere tiefe Überzeugung, dass Kinder beide Elternteile für ein glückliches Leben brauchen: also "Allen Kindern beide Eltern"!

Entfremdung und Ausgrenzung von Elternteilen und Familienangehörigen ist geschlechtsneutral. Auch Mütter werden aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzt, ebenso wie Väter. Diese Mütter erleben im VafK - ebenso wie Großmütter oder neue Partnerinnen von betroffenen Vätern - Solidarität und bekommen Unterstützung.

Wir möchten Frauen ermutigen, sich im Väteraufbruch für Kinder zu engagieren oder sich an uns zu wenden. Um hier die Unterstützung zu finden, die Sie benötigen! Deshalb haben wir das Frauennetzwerk im VafK gegründet. Denn es gibt uns, die Frauen im VafK! Und wir werden immer mehr. 

Die Frauen im Väteraufbruch für Kinder sind

  • Entfremdete Mütter, die in anderen Organisationen, vor allem bei Frauen- und Mütterorganisationen auf wenig bis gar kein Verständnis für ihre Situation stoßen und zusätzlich stigmatisiert werden, denn der falsche Vorwurf, dass die Mutter es ja nur selbst verschuldet haben kann, wenn Kinder nicht bei ihr sind oder den Kontakt zu ihr ablehnen, ist tief in der Gesellschaft verankert.
  • Ehemals ausgegrenzte Mütter, die ihre Erfahrungen an andere weitergeben und diese unterstützen möchten. Wohlwissend wie langfristig traumatisierend diese Erfahrungen sind für Eltern und für Kinder.
  • Töchter, die den Kontakt zu einem Elternteil verloren haben oder hatten.
  • Großmütter und andere weibliche Familienangehörige, die ebenfalls ausgegrenzt werden und vom Kontakt zu den Kindern ferngehalten werden,
  • Frauen, die statt der betroffenen Väter Hilfe für diese suchen, auch neue Partnerinnen,
  • Mütter, die Hilfe und Wege suchen, einen „flüchtenden“ Vater an der Erziehungsarbeit zu beteiligen, ihrem Kind den Vater zu erhalten,
  • Frauen, die sich für eine gleichberechtigte Aufteilung von Haus- und Familienarbeit einsetzen und die ihre Berufschancen auch als Mütter aktiv nutzen wollen.

 

 Mütter im Väteraufbruch für Kinder e. V.

  • setzen sich ein für gemeinsame Elternschaft und Bindungstoleranz
  • wollen stark sein für die eigenen Kinder
  • müssen der gesellschaftlichen Zuschreibung von „Rabenmutter“ etwas entgegensetzen und Stärke entwickeln
  • stehen nicht alleine mit dem Problem da
  • sie sehen als Großeltern ihre Enkel nicht, weil es zwischen den Eltern schon mit Absprachen nicht klappt und der Sohn oder die Tochter ihre Kinder nicht sieht. Sie erleben, wie die Familie ihrer Kinder zerbricht, wie ihr Sohn oder ihre Tochter unter der Trennung leiden.
  • ihr neuer Partner ist Vater von Kindern, die bei der Mutter leben. Zwischen den Eltern gibt es Kommunikationsprobleme. Sie selbst suchen noch nach ihrer Rolle in der Patchworkfamilie. Vielleicht lehnen die Kinder sie ab? Vielleicht haben die Kinder aber auch eine besonders gute Beziehung zu ihnen? Vielleicht erleben sie auch einen Beziehungsabbruch, weil die Mutter der Kinder ihres Partners wegzieht oder selbst einen neuen Partner kennengelernt hat?

Wenn Mütter nach Trennung und Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, ist das ein Phänomen, das viele Väter nur zu gut kennen. Aus diesem Grund wurde vor über 30 Jahren der Väteraufbruch für Kinder e. V. gegründet. „Allen Kindern beide Eltern“ ist sowohl Motto als auch Forderung, die sich um das Recht des Kindes auf beide Eltern auch in Trennungs- und Scheidungssituationen bemüht. Beide Eltern sind Mutter und Vater. Sie bleiben für das Kind immer die Eltern.

In Deutschland ist die häufige Praxis, das ein Vater sein Kind oder seine Kinder nach einer Trennung nicht mehr sieht eher gesellschaftlich anerkannt, als dass dies einer Mutter passiert. Wenn eine Mutter aus dem Leben ihres Kindes oder ihrer Kinder ausgegrenzt wird, geht die Gesellschaft davon aus, dass wichtige Gründe im Verhalten der Mutter die Ursache dafür sein müssen. Ohne triftigen Grund wird in Deutschland keine Mutter aus dem Leben ihrer Kinder gedrängt. Oh doch!    Genau wie Väter können auch Mütter in die Situation kommen, unverschuldet den Kontakt zu ihren Kindern zu verlieren.

Wohin wendet man sich als Frau, als betroffene Mutter? Es mag zwar sein, dass es viele Frauenorganisationen gibt, aber bei dem Thema des Kontaktverlustes zum Kind in oder nach Trennung und Scheidung reduzieren sich die Hilfsangebote und Anlaufstellen sehr schnell auf Null. „Sowas gibt es nicht, dass ein Kind nicht bei der Mutter ist“ oder „Das hatten wir ja noch nie!“ sowie die bekannten Vorwürfe und kritischen Nachfragen, was man sich denn zuschulden kommen lassen habe, sind die Antworten auf das Hilfegesuch. In vielen Fällen wurde in der Vergangenheit der Kontakt von Frauen zum Väteraufbruch für Kinder e. V. per Zufall oder erst nach langer Internetrecherche gefunden.

Das wollen wir ändern!

 

Bis das Kind zerrieben ist - VAfK-Auswertung zur Umfrage "Verfahrensdauer bei Sorge- und Umgangsrecht"

Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht dauern häufig dreimal so lange wie vor der Reform 2008. Häufig so lange, bis das Kind zerrieben ist. So lautet der Titel unserer Auswertung der Umfrage zur Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsverfahren. Dabei fragten wir nicht nur nach der reinen Dauer, sondern auch, ob und wann Verfahrensbeistände bestellt wurden, wie lange Gutachten dauern oder wieviele Termine es im Verfahren gegeben hat. Es stellt eine der qualitativ umfangreichsten Auswertungen kindschaftsrechtlicher Verfahren dar, die bisher in Deutschland erstellt wurden.

Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland: Eine qualitative Untersuchung

Julia Bleser vom Verein Elternfrieden e.V. hat Ihre Masterarbeit erfolgreich verteidigt. Dazu einen herzlichen Glückwunsch! Vor allem aber, vielen Dank für diese wertvolle Arbeit im Namen der betroffenen Kinder und in der Hoffnung, die Arbeit möge zu einer Verbesserung der Situation in Deutschland beitragen. Hier könnt Ihr die Arbeit lesen.

Neue Beschlüsse der Gerichte zur Doppelresidenz

Eine der größten Hürden für die Doppelresidenz ist neben der Politik vor allem die Rechtsprechung. Die Vorurteile gegen die Doppelresidenz halten sich auch weiterhin beharrlich. Die BGH-Entscheidung aus 2017 war daher ein lange notwendiger Befreiungsschlag. Wir waren lange skeptisch, inwiefern die Gerichte die Entscheidung des BGH umsetzen würden. Es lässt sich mittlerweile aber eine positive Entwicklung feststellen.

Seminare mit Franzjörg Krieg

Franzjörg Krieg bietet demnächst seine Seminare per Zoom an.

Samstag, den 23.01.2021 Das FACHWISSEN-SEMINAR.