ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Väteraufbruch für Kinder

Neuer Vorstand und neue Satzung des VafK Köln e.V.

Mitglieder des VafK Köln e.V. bei der Mitgliederversammlung 2012 im Clubraum der Alten Feuerwache.Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2012 wählte mit überwältigender Mehrheit die bisherigen Vorstandsmitglieder Hartmut Wolters und Frank Sagel, sowie als neues Vorstandsmitglied Herr Lieder in den Vorstand des VafK Kölns. Durch diesen Vertrauensbeweis fühlt sich der neue Vorstand gestärkt, den bisherigen Kurs weiter fortzuführen und den VafK als kompetenten Ansprechpartner in der Öffentlichkeit zu etablieren und so unsere Ziele voranzubringen.

Ansprachen

Auf dem Friesenplatz von 13 bis 15.30 Uhr, auf der Domplatte um 16.30 und auf dem Bahnhofsplatz von 17 bis 18 Uhr werden wir euch mit einem bunten Mix aus Musik und Ansprachen unterhalten. Das komplette Programm findet ihr links unter "Programm". Auf dieser Seite stellen wir euch die Redner vor.

Live auf der fahrbaren Bühne erlebt ihr Michael Pfennig. Es sprechen zu euch Johannes Fels, Werner Kretscher, Gerd Riedmeier, Franzjörg Krieg und viele andere.

Musik und Unterhaltung

Wir möchten euch auf der Demo auch unterhalten. Wir haben das Lied "We are Familiy" für euch umgedichtet, singt alle mit. Neben Musik von CD haben wir auch einen Live Act für euch.

Johannes Fels

Johannes Fels lebt seit 15 Jahren getrennt von der Mutter seiner Kinder. Das Gutachten, das ihm die Kinder zusprach, wurde von Familiengericht vom Tisch gefegt. Er ist ein Papa wie viele, besuchte mit den Kindern Krabbelgruppen, Kinderturnen, Kinderschwimmen und ließ sich auch ansonsten nicht nehmen, sich hundertprozentig um seine Kinder zu kümmern.

Werner Kretscher

Werner Kretscher hat bei seiner Scheidung vor elf Jahren erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf genommen, weil er hoffte, dass sich die Zeit nach der Trennung für ihn und seine Kinder positiver entwickeln würde, wenn er der Mutter zeigt, dass er bereit ist, Eingeständnisse zu machen. Die Rechnung ging nicht auf, denn heute sieht er seine nun 21-jährige Tochter gar nicht mehr und seinen 17 Jahre alten Sohn nur sporadisch.

Gerd Riedmeier

Gerd Riedmeier, gebürtiger Münchner und seit einigen Jahren in Wasserburg am Inn lebend, ist zertifizierter Mediator und 1. Vorsitzender der geschlechterpolitischen Initiative Forum Soziale Inklusion e.V. (FSI). 

Er vertritt ein modernes, gleichberechtigtes und paritätisches Familienbild, bei dem Familie systemisch und ganzheitlich gesehen werden kann, unabhängig vom Ehestand. Dabei versucht er, die legitimen Positionen und Forderungen von Jungen, Männern und Vätern konkret in die Politik zu bringen.

Hermann Danne

Hermann Danne ist 52 Jahre alt, hat einen Sohn und eine Tochter. Er ist Diplomingenieur der Elektrotechnik und bezeichnet sich als "hochbetroffener Trennungsvater". 2011 erfolgte die Trennung. Die Mutter wollte nur die gesunde Tochter (damals 11), den autistisch schwerbehinderten Sohn (damals 16) wollte sie in ein Heim abschieben. Gegen die Geschwistertrennung klagte Danne erfolglos bis zum EGMR.

Annemie Wittgen

Annemie Wittgen ist verheiratet, hat zwei Söhne und fünf Enkel. Sie ist heute Rentnerin und hat als Krankenschwester gearbeitet. Gemeinsam mit ihrem Mann hat sie ein Jahr in einem bayrischen Kinderdorf gearbeitet. Durch die eigene Problematik suchte sie selbst den Kontakt zur Bundesinitiative Großeltern, gründete 2008 eine Gruppe für Großeltern in Euskirchen, die sich monatlich in Euskirchen und seit 2013 ebenfalls monatlich in Köln trifft. In Kooperation mit der Katholischen Familienbildungsstätte "Haus der Familie Euskirchen" werden regelmäßig Vorträge und Seminare angeboten. Seit einem Jahr hat sie den Vorsitz der Bundesinitiative Großeltern von Rita Bögershausen übernommen.

Michael Pfennig

Musikalisches Highlight auf unserer Demo ist Michael Pfennig. Michael Pfennig ist Musiklehrer, Komponist und Texter sozialkritischer Lieder. Ohne eigenes Verschulden verlor er sechs Jahre lang jeglichen Kontakt zu seiner Tochter. Dabei entdeckte er als engagierter Vater unglaubliche Missstände für Scheidungskinder im deutschen Familienrecht. Seine Lieder entlarven Verantwortliche, aber sie enthalten auch Lob für Pioniere auf hoffnungsvollen neuen Wegen.

Jan Philip Michl

Auf der Demo werden wir ein Stück von Jan Philip Michl mit dem Titel "Sie gehören zu mir" spielen. Wenn ihr mitsingen möchtet, könnt ihr hier schonmal üben:

https://www.youtube.com/watch?v=Sy9lrq6LAXY

Einladung zum Weltkindertag

Am kommenden Sonntag haben wir einen Informationsstand auf dem Weltkindertag in Köln. Wir haben Stand 88, das ist direkt am Promenadenweg zwischen Deutzer Brücke und Hohenzollernbrücke in der Höhe Stapelhaus direkt neben der Treppe, also nur wenige Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt.

Auf dem Weltkindertag wird ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt geboten. Parkmöglichkeiten gibt es in der gesamten Altstadt, z.B. in den Tiefgaragen St. Martin und unter dem Heumarkt.

Alle Infos zum Weltkindertag findet ihr hier:

http://www.weltkindertag-koeln.de/

"Kinder bis einschl. 14 J. fahren Sa. (17.09.) & So. (18.09.) im erweiterten VRS-Netz - und am offiziellen Weltkindertag (20.09.) sogar in ganz NRW kostenlos - den ganzen Tag lang": 

https://www.vrsinfo.de/aktuelles/veranstaltungen/weltkindertag-2016.html.

 

Wir freuen uns auf euren Besuch!

Mobi-Video

Mehr als 135.000* Kinder verlieren jedes Jahr einen Teil ihrer Identität im Konflikt ihrer Eltern. Durch die Trennung von Mutter und Vater, wird einem Kind oft ein Elternteil genommen.
Die Eltern-Kind-Entfremdung ist ein häufiges Resultat von elterlichen Trennungskonflikten.
Ein Kind befindet sich mitten in einem Sorge- und Umgangskonflikt, in dem es eigentlich nicht sein möchte.

Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern.

Franzjörg Krieg

Franzjörg Krieg ist Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe und VAfK Landesvorstand Baden-Württemberg. 17 Jahre lang lebte er mit seiner Lebensgefährtin ehegleich zusammen. 1994, zu Zeiten ohne gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter, 4 Jahre vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 und 15 Jahre vor der Einführung des FamFG im Jahr 2009 kam es bei Krieg zur "kalten und gründlichen Entsorgung", wir er es nennt. Seine beiden Töchter waren 11 und 2 Jahre alt. 

Michael Baleanu

Michael Baleanu ist 1954 geboren, hat 1978 geheiratet. 1983 und 1985 kamen seine zwei wunderbaren Söhne zur Welt. Da er in dieser Zeit sein zweites Studium hinlegen musste, hatte er sich hauptamtlich - selbstverständlich ohne zu stillen - um die Kinder gekümmert. Erst viel später wurde ihm bewusst, warum er sich so verhalten hatte: Zum Einen war niemand da, der helfen konnte. Zum Anderen hatte er einen Vater gehabt, der früh seinen Vater verloren hatte. Dieser Verlust hatte Baleanus Vater dazu bewogen, alles zu tun, dass seine Kinder die Liebe und Wärme bekommen, die ihm versagt geblieben war. Diese selbst erlebte Vaterliebe durfte Baleanu in den ersten Lebensjahren seiner Söhne voll weitergeben. Die heutige Elternzeit ist ein Witz verglichen mit den drei Jahren, die der Vater Michael mit seinen Söhnen verbrachte.

VRS-Kindertage im Kölner Zoo

 

1. bis 3. Oktober 2016 - freier Eintritt für alle bis 12 Jahre

 

VRS-Kindertage im Kölner Zoo

Vom 1. bis 3. Oktober 2016 finden im Kölner Zoo wieder die VRS-Kindertage statt. Kinder bis 12 Jahre haben dann freien Eintritt! Erwachsene zahlen den normalen Zoo-Eintrittspreis. Zoo-Eintrittskarten, die für den 1., 2. oder 3. Oktober 2016 als "OnlineTicket Kölner Zoo" gekauft werden, berechtigen den Nutzer, ein Kind bis einschließlich 12 Jahre kostenlos im erweiterten VRS-Netz mitzunehmen.

https://www.vrsinfo.de/aktuelles/veranstaltungen/vrs-kindertage-im-koelner-zoo.html

Demo 2016

Demo-Plakat vafk
Pressemitteilung des VAfK Köln e.V.

Demo:

Allen Kindern beide Eltern

Mehr Wunsch als Wirklichkeit? Warum ist es in Deutschland so schwer umzusetzen, was eigentlich völlig selbstverständlich sein sollte?

Köln, 25. Mai 2016. Der gemeinnützige Verein Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. ruft für Samstag, den 11.06.2016 von 13 auf dem Friesenplatz in 50672 Köln bis 18 Uhr am Hauptbahnhof Köln zur Teilnahme an der Demonstration unter dem Motto „Allen Kindern beide Eltern“ auf. Hintergrund ist, dass noch immer Kinder nach einer Trennung viel zu häufig den Kontakt zu einem Elternteil – meist dem Vater – verlieren.

<----- Bitte das Menü links beachten

„Unser Familienrechtssystem und die es umgebenden Professionen sind immer noch geprägt von einem Familienbild aus dem letzten Jahrhundert. Vätern wird nach der Trennung die Rolle des Gastgebers für die Besuchskinder und des Zahlvaters zugewiesen. Die Mutter wird hinter den Herd verbannt wurde. Die Zeiten haben sich aber grundlegend geändert. Mütter sind aktiver im Beruf. Väter engagieren sich gleichberechtigt in der Familie“, meint Hartmut Wolters, 1. Vorsitzender des VAfK Köln e.V.. Was fehlte seien gesetzliche Rahmenbedingungen, die diesem Wandel auch gerecht werden und die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Elternentfremdung bei den Kindern nachhaltige Schäden verursacht. Diese Eltern-Kind-Entfremdung findet in den Gerichten oder auch in den Beratungen bei Jugendämtern bisher aber kaum Beachtung. Ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht, welches die Erziehungs- und Betreuungsleistung von Müttern und Väter gleichermaßen berücksichtigt, ist in Deutschland bisher nicht vorhanden. Gleichberechtigte Elternschaft nach einer Trennung ist rechtlich in Deutschland nicht möglich. Kinder wollen aber keinen Elternteil als Verlierer – sie wollen beide Eltern.

Besonders deutlich werden die Defizite in Deutschland bei der Frage nach der Doppelresidenz (Wechselmodell), bei der die Kinder bei beiden Eltern in gleichem Umfang zu Hause sind. Im europäischen Vergleich nimmt Deutschland mittlerweile die traurige Position des Schlusslichtes ein. Wissenschaftliche Studien belegen eindrucksvoll die Vorteile der Doppelresidenz. Selbst der Europarat fordert die Doppelresidenz als Leitmodell für alle 47 Mitgliedstaaten.

„Wir brauchen ein Umdenken in den Köpfen der Menschen. Väter von heute wollen mit den Müttern auf Augenhöhe leben. Im Beruf, in der Familie und vor allem auch gegenüber ihren Kindern. Wir fordern daher einen fairen Umgang gegenüber BEIDEN Eltern“ meint Wolters weiter und lädt daher alle Interessierten ein, im Rahmen der Demonstration angeregt und auch durchaus kontrovers in den Austausch zu gehen.

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Weitere Informationen:

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. berät Väter und Mütter, die von ihren Kindern getrennt leben. Der Kreisverein Köln ist einer von über hundert Kreisvereinen in Deutschland. Wir haben allein in Köln 20 Neukontakte pro Monat und bieten telefonische Beratung, Selbsthilfegruppen, Workshops und für Mitglieder Individualberatung an. Dabei spielen die Bedürfnisse und Gefühle von Männern in ihrer Rolle als Vater eine wesentliche Rolle unserer Arbeit. Unsere Hilfe ist strategisch zielorientiert, berücksichtigt die besonderen Umstände des Einzelfalls und führt die Väter in eine bessere Situation. Wir liefern konkrete Impulse, wie es weiter gehen kann und wie sich die Situation der Kinder nach der Trennung verbessert. Väter wünschen sich mehr Zeit mit dem Kind, gleichberechtigter Ansprechpartner in Erziehungsfragen und bedingungsloses gemeinsames Sorgerecht ab Geburt. Diesen Vätern und Müttern bietet der „Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.“ Hilfen an, die es ermöglichen, den neuen, unbekannten Alltag, umgeben von Rechtsanwältinnen, Jugendamtsmitarbeiterinnen und Familienrichterinnen zu bewältigen.

Unser Beratungstelefon steht montags zwischen 19:00 und 22:00 zur Verfügung. Die Telefonnummer wechselt in unregelmäßigen Abständen. Sehen Sie daher bitte vor jedem Anruf auf unserer Webseite nach, welche Telefonnummer gerade aktiv ist.

Wir treffen uns regelmäßig jeden 1. und 3. Dienstag im Monat um 19:15 Uhr in der Alten Feuerwache, Clubraum, Melchiorstr. 3, 50670 Köln.

60% der Väter, die sich an uns wenden, sind von häuslicher Gewalt betroffen. Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ist Mitglied im Männerberatungsnetzwerk www.maennerberatungsnetz.de.

Kontakt:
www.vafk-koeln.de
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Versammlungsleiter: Jörn Beckesch, Tel.: 0176 - 3709 3040
1. Vorsitzender: Hartmut Wolters, Tel.: 0170 - 196 4177

Väteraufbruch für Kinder e.V. Eschersheimer Landstr. 23, 60322 Frankfurt/M. Tel. : 069 - 13 39 62 90, Fax: 0321 - 21 42 53 72, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Flyer & Broschüren

Nachfolgend finden sie Flyer des "Väteraufbruch für Kinder"  zum Download.

Neben diesen Flyern gibt es weitere Flyer z.B. unseres Bundsverbandes oder anderer Kreisvereine.

Wenn sie spezielle Themen suchen, kontaktieren sie uns bitte. Wir helfen ihnen gerne.

 

Download:    Flyer  Fachtagung 2014

Download:    Flyer  Fachtagung 2013

Download:    Flyer  Fachtagung 2012

Download:    Flyer  Hilfe & Selbsthilfe

Download:    Plakat  Jesper Juul

Download:    Broschüre  Fundraising  VafK e.V.

 

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Spendenkonto: VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn BIC COLSDE33 - IBAN DE 95 3705 0198 1931 8812 60

Vertretungskodex

Sehr geehrte Interessenten,
Sehr geehrte Mitglieder,
Sehr geehrte Kooperationspartner,

der "Väteraufbruch für Kinder" ist ein bundesweit organisierter Verband von Vätern, zunehmend auch Müttern und anderen Angehörigen, denen es u.a. ein Anliegen ist die Interessen und Rechte ihrer Kinder zu schützen.

Der Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder" hat sich 1988 gegründet und setzt sich mittlerweile aus über 100 Kreisvereinen und lokalen Kontaktstellen verteilt über das ganze Bundesgebiet zusammen.
Aus dieser Initiative ist 1997 der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." gegründet worden.

Vertretungsberechtigt ist auf Bundesebene der Vorstand des Bundesverbandes "Väteraufbruch für Kinder e.V.". Die Bundesgeschäftsstelle mit Sitz in Frankfurt/M. führt die laufenden Geschäfte.

Vertretungsberechtigt für Köln und die Region ist der Vorstand des Kreisvereins "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.".
Art und Umfang der Vertretungsvollmachten richten sich nach den Satzungen des Bundesverbandes und des Kreisvereins Köln.

Ansprechpartner für unsere Kooperationspartner sind die Vorstände oder ein von den Vorständen benannter und beauftragter Ansprechpartner.
Wir bitten unsere Kooperationspartner den Kontakt zum "Väteraufbruch für Kinder" möglichst über diese Ansprechpartner aufzunehmen.
Wir bitten unsere Mitglieder, den Kontakt zu unseren Kooperationspartnern ausschließlich über unsere benannten Ansprechpartner aufzunehmen.

Als Interessenverband betreuen wir viele betroffene Trennungseltern und Angehörige, in höchster Not und Bedrängnis. Es kommt immer wieder vor, dass diese Menschen nicht nur unsere Hilfe in Anspruch nehmen, sondern sich auf diese Hilfe berufen und immer wieder Missverständnisse verursachen, indem sie durch ihr Verhalten in Wort und Schrift suggerieren, im Namen des "Väteraufbruch für Kinder" aufzutreten.

Wir bitten daher Mitglieder, die keine Funktionsträger sind, bei der Formulierung ihrer persönlichen Anliegen und Meinungen deutlich zu machen, dass sie keine Vertretungsvollmacht des "Väteraufbruch für Kinder" haben und nicht im Namen des "Väteraufbruch für Kinder" auftreten.

Dies gilt sowohl vereinsintern als auch für Äußerungen bei öffentlichen Veranstaltungen, Informationsständen, Mailrunden, Foren, Fundraising, u.s.w.

Mitglieder, die sich nicht an diese Regeln halten, haften persönlich für selbstverursachte Schäden.
Vielen Dank für die Berücksichtigung dieser Hinweise.
Bei Unklarheiten oder Verstößen gegen den Vertretungskodex des "Väteraufbruch für Kinder" bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." oder Kontaktaufnahme mit der zentralen Geschäftsstelle des "Väteraufbruch für Kinder e.V.".

Satzung des "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V."

Vereinssatzung

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 28.03.2012

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.“. Er ist unter der Vereinsregister-Nr.: VR 13580 des Amtsgerichts Köln eingetragen.
(2) Sitz des Vereins ist Köln.
(3) Der Verein ist Kreisverein im Sinne von §6 Abs. 6.1 der Satzung des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“, im Folgenden Bundesverein genannt.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein fördert die Emanzipation von Vätern aus dem herkömmlichen Rollenverständnis. Dies beinhaltet die Förderung der Vater-Kind-Beziehung und die Aufwertung einer stärkeren Hinwendung von Vätern zu Kindern.
(2) Der Verein fördert die Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Bedeutung von Vätern für Kinder.
(3) Der Verein fördert die Bildung zur Wahrnehmung der sozialen und rechtlichen Interessen von Vätern zur gemeinsamen elterlichen Verantwortung.
(4) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch

Bildungsveranstaltungen und Aufklärungsarbeiten im Rahmen von
Mitgliederzusammenkünften
öffentlichen, thematischen und kulturellen Veranstaltungen
Selbsthilfegruppen
Seminaren
Medienarbeit,
Interessenvertretung von Eltern und Kindern,
Einrichtung von Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsstätten,
Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen, soweit sie insgesamt oder in Teilen gleiche oder ähnliche Ziele wie der Verein verfolgen,
Sammlung und Verarbeitung von Informationen sowie Unterstützung und Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten, die insbesondere das Vater-Kind-Thema behandeln.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Vom Verein beauftragte Personen, die im Rahmen der Zwecke des Vereins Leistungen für den Verein erbringen, können Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied im Verein kann jede natürliche oder juristische Person werden.
(2) Der Vorstand muss über eine Nichtaufnahme innerhalb eines Monats vorläufig entscheiden. Will der Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so muss er binnen 2 Monaten eine MV einberufen.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt aus dem Verein, durch Ausschluss, Auflösung des Vereins oder durch Tod. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
(4) Ein Mitglied kann mit Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§ 6 Beiträge

Zur Unterstützung der Vereinsarbeit werden vom Bundesverein Mitgliedsbeiträge erhoben, über deren Höhe die Mitgliederversammlung des Bundesvereins beschließt. Die Mitgliederverwaltung und die Erhebung der Mitgliedsbeiträge obliegen dem Bundesverein. Der Verein erhebt keine eigenen gesonderten Mitgliedsbeiträge.

§ 7 Organe

Die Organe des Vereins sind

der Vorstand
die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand benennt nach der Vorstandswahl in einer konstituierenden Sitzung, wer Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer ist. Vorsitzender soll nach Möglichkeit derjenige sein, der bei der Vorstandswahl die meisten Stimmen bekommen hat. Personalunionen sind nicht zulässig.
Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit und der Vorsitzende koordiniert die Vorstandsarbeit. Im Außenverhältnis wird der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Schriftführer führt bei den Vorstandssitzungen Protokoll und ist für die Korrespondenz mit externen Instanzen oder anderen Vereinen zuständig.
Der Kassenwart verwaltet die Mittel des Vereins. Zu deren Bemessung prüft er die Mitgliederliste des Bundesvereins auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er ist hinsichtlich der Mittelverwendung dem Vorstand gegenüber auskunftspflichtig und muss ihm spätestens vier Wochen vor Abschluss des Geschäftsjahres das Kassenbuch und die Verwendungsnachweise vorlegen.
 (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt. Jede Mitgliederversammlung hat die Möglichkeit, mit einer Zweidrittelmehrheit vorgezogene Vorstandswahlen zu erzwingen.
 (3) Der Vorstand führt die satzungsgemäßen Aufgaben und Obliegenheiten selbständig durch. Er kann zeitlich begrenzt oder themenbezogen Aufgaben an Mitglieder übertragen, die dem Vorstand zu berichten haben. In allen übrigen Angelegenheiten bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
 (4) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ist eine Willenserklärung gegenüber dem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr als Jahreshauptversammlung statt, und zwar im November. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
a) dies der Vorstand beschließt
b) oder ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. Der Vorstand hat diesem Antrag Folge zu leisten.
(2) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich per E-Mail. Sofern keine E-Mail-Adresse bekannt ist, erfolgt die Einladung per Brief. Bei nicht zustellbaren E-Mails muss die Einladung per Brief nachgeholt werden.
(3) Die Einladung per Brief muss spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung verschickt werden, die Einladung per E-Mail entsprechend früher, so dass noch Einladungen per Post, die sich eventuell aus den E-Mail Rückläufern ergeben, fristgerecht verschickt werden können.
(4) Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied bis eine Woche vor dem festgelegten Termin schriftlich eingereicht und abgerufen werden.
(5) Das aktive und passive Wahlrecht können nur diejenigen Mitglieder ausüben, die anwesend sind und Ihren Mitgliedsbeitrag pflichtgemäß entrichtet haben. Pflichtgemäß entrichtet haben ihren Beitrag diejenigen Mitglieder, die am Tag der Aussendung der Einladung zur Mitgliederversammlung keine Beiträge säumig sind. Es gilt insofern die Auskunft des Bundesvereins, die der Vorstand rechtzeitig beim Bundesverein einholt. Stimmberechtigt ist jeder, der das aktive und passive Wahlrecht ausüben darf.
(6) Die Mitgliederversammlung wählt sich einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Eine Satzungsänderung erfordert die Zweidrittelmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Mitglieder des Bundesvorstands des Bundesvereins haben auf den Mitgliederversammlungen Anwesenheits- und Rederecht.
(7) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist zuständig für

die Wahl des Vorstands und von zwei Kassenprüfern
die Entlastung des Vorstands
den Ausschluss von Mitgliedern
Beratung und Entscheidung über eingereichte Anträge
Satzungsänderungen
Wahl der Delegierten zur Bundesversammlung des Bundesvereins
Ernennung von Ehrenmitgliedern
die Auflösung des Vereins.
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist unter Angabe von Ort, Zeit, Teilnehmerzahl und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift zu fertigen und den Mitgliedern und dem Vorstand des Bundesvereins binnen vier Wochen nach der Versammlung zugänglich zu machen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben.

§10 Kassenprüfung

(1) Zur Überwachung der Kassenführung wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt, wobei jährlich ein Prüfer nach zweijähriger Amtszeit ausscheidet. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.
(2) Die Kassenprüfer überprüfen mindestens einmal im Geschäftsjahr die Kassenbücher und berichten hierüber an die ordentliche Mitgliederversammlung, auf der sie den Antrag zur Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstands zu stellen haben.
(3) Die Kassenprüfer sind nach angemessener Ankündigung berechtigt, Einblick in die Geschäfts- und Rechnungsunterlagen vorzunehmen.
(4) Im Übrigen erfolgt die Kassenprüfung nach geltendem Vereinsrecht.

§ 11 Finanzen

(1) Der Verein finanziert sich aus den Umlagen der Mitgliedsbeiträge aus dem Bundesverein, Spenden und öffentlichen Zuschüssen.
(2) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
(4) Die drei Vorstände erhalten als Aufwandsentschädigung eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 100,00 Euro je Amtsjahr, ist ein Vorstand also 2 Jahre im Amt, erhält er zweimal 100,00 Euro. Der Betrag ist nur gegen Quittung auszuzahlen.

§12 Auflösung des Vereins

(1) Zur Auflösung des Vereins ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Auflösung gilt als beschlossen, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder dem zustimmen.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bundesverein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Er hat die Mittel für Aktivitäten einzusetzen, die Vätern im Großraum Köln zu Gute kommt.
(3) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens nach Auflösung des Vereins dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§13 Ehrenmitgliedschaft

(1) Ehrenmitglied kann eine Person werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben hat. Die Ernennung erfolgt von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands. Die Ehrung kann dem Betreffenden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit wieder entzogen werden.
(2) Durch die Ehrenmitgliedschaft entstehen keine Sonderrechte oder Organstellungen.
(3) Die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft nach §5 Abs. 4 der Satzung beendet auch die Ehrenmitgliedschaft.

§14 Inkrafttreten dieser Satzung, Sonstiges

(1) Der auf der satzungsbeschließenden Versammlung für die ersten zwei Jahre gewählte Vorstand hat als erste Aufgabe, die Eintragung im Vereinsregister sicher zu stellen.
(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Sie müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Die Satzung gilt nur in Verbindung mit der Bundessatzung des Bundesvereins. Im Übrigen gelten bei Zweifeln über einzelne Satzungsbestimmungen die diesen Gedanken am nächsten kommenden Allgemeinen Bestimmungen des Vereinsrechts nach dem BGB.

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Den Newsletter gibt es seit 28.05.2012. Er erscheint jeden Montag, außer in den Schulferien NRW. Der Newsletter ist kostenlos und wird per E-Mail verschickt. Aktuell verschicken wir den Newsletter an 1178 Empfänger (Stand 21.11.2016) und es werden ständig mehr. Wir haben im Schnitt 30 Neukontakte pro Monat. Für den Newsletter bekommen wir ein durchweg positives Feedback. Natürlich sind auch kritische Stimmen dabei, die wir auch sehr ernst nehmen. An den positiven Rückmeldungen, die wir in den letzten zwölf Monaten bekommen haben, möchten wir Sie gerne teilhaben lassen.

"Ich möchte mich auf diesem Weg auch einmal für Deine immer wieder sehr präzisen Situationsbeschreibungen bedanken."

"Schön das es Euch gibt und Ihr uns betroffenen zur Seite steht"

"glänzend geschrieben"

"Spitzen Newsletter, Danke!"

"BRAVO !!! Super gut gelungener Beitrag!"

"Deine Darstellung zum Wechselmodell in Deutschland ist klasse, pointiert und aus meiner Sicht absolut zutreffend. Gratulation dazu, ich habe selten eine so eingängliche Darstellung der Umstände gelesen."

"wieder super spannend"

"Tolle Einführung, gut getroffen."

"Ich finde es toll wie du uns  Väter informierst."

"besten Dank für den immer wieder sehr informativen und hilfreichen Newsletter."

"Danke (y)"

"Danke für die präzise Recherche."

"danke für die Begleitung durch´s Jahr mit Deinem kompetenten Newsletter."

"wie immer haben Sie "den Nagel auf den Kopf getroffen"! Ich freue mich immer auf ihre informativen Nachrichten"

"schönes Editorial."

"Von Deiner Arbeit bin ich zutiefst beeindruckt."

"vielen Dank für deine Zeilen, überhaupt dafür, dass der Newsletter (wieder) erscheint. Ich lese diesen seit meinem Eintritt immer wieder gerne. Danke für all deine Mühen. Ich finde es gut, dich zu kennen, denn ich weiß nun, dass ich nicht alleine bin. Das alleine tut gut."

"Ich anerkenne deine große Leistung!"

"Danke für Deine äußerst beachtenswerten Worte!"

"Vielen Dank für diesen Bericht."

"Wieder mal eine tolle Arbeit."

"herzlichen Dank für die Einleitung zum Newsletter. Die ist sehr gelungen und stimmt doch nachdenklich."

"Wieder eine Spitzen-Ausgabe."

"ich wollte dir auch heute wieder danken – deine Infos sind lesenswert, ausgewogen, hilfreich.
Du machst dir echt Mühe, die sich lohnt!
In diesem Sinne möchte ich dich bestärken weiterzumachen!"

"vielen Dank. Du bist sooo gut!"

"Deine Väterinfos sind ein aktueller und legitimer Nachfolger von Pappa.com!"

"Sehr schön geschriebener Beitrag. Danke."

"Genial, nicht einfach nur inhaltsloses Dahergerede, sondern vollgepackt mit informativ- interaktiven Themen!"

"Danke für den spannenden Leserbrief!"

"top newsletter, bester in deutschland!"

"Sehr gut, mach weiter so."

"vielen Dank für deine viele und wertvolle Arbeit mit diesem regelmäßigen und ausführlichen Newsletter!"

"OMG Thanks !"

"sehr gerne lese ich deine Newsletter, der Inhalt spricht mich an, dein Engagement ist wunderbar!"

"Ich bin positiv überrascht, wie viele Aktionen und Gruppen es gibt. Ich glaube solche Rundmails sind echt wichtig, um zu infomieren und zu verbinden. Sehr schön :)"

"vielen Dank für den Newsletter - den ich sehr informativ finde - Vielen Dank für Deine Arbeit."

"wieder ein klasse Newsletter! Habe ich gleich gepostet auf fb :-)"

"vielen,vielen Dank für ihren großen Einsatz!Ich freue mich immer über Ihre Neuigkeiten."

"ich muss das einfach sagen: Ich bewundere dein Engagement, und deine Tatkraft."

"Punktgenau"

"Der Newsletter war wieder der Hammer"

"wieder ein brillanter Newsletter!"

"vielen Dank für den wieder sehr interessanten Newslettern."

"Gut geschrieben! Das sind wichtige Informationen. Danke."

"Kompliment für Deinen letzten Newsletter!"

"besten Dank für Ihren sehr informativen Rundbrief. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, alles Gute und viele Grüsse"

"Ich muss sagen, schön das der VafK Köln soviel auf die Beine stellt. Da können sich die anderen VafKs mal ne Scheibe von abschneiden."

"herzlichen Dank für Ihre exzellente Darstellung der Situation. Ich wünche Ihnen weiterhin viel Kraft und Erfolg bei der  Analyse der Männerdiskriminierung in Deutschland."

"Kompliment - sehr gut geschrieben!"

"Sehr gut geschrieben, Glückwunsch!!"

"Informativ. Gut."

"toll, was Ihr da in Köln an Arbeit leistet. Kommt hier sehr "energetisch" und fundiert an. Weiter so :-)"

"Sie haben echt Durchblick - Kompliment !"

"Von hier, wo unser kleiner Mini-Kreisverband so vor sich hinvegetiert, kann man nur mit Bewunderung nach Köln schauen: Wirklich eindrucksvoll, was Ihr als KV Köln alles auf die Beine stellt!!! Weitermachen, super Arbeit, die Ihr da macht!"

"Sehr gut geschrieben, Bravo!!"

"vielen Dank für die für jeden verständlichen und bildlich klaren Worte. Ich bin mir sicher, dass dies ein sehr wichtiger Beitrag für unsere Kinder und unsere Gesellschaft ist und zum umdenken und miteinander von Eltern führt. Nochmals vielen Dank."

"ich danke wieder einmal für deine umfassenden Bemühungen, uns zu informieren!"

"gut geschrieben."

"Wieder mal die krasse Wahrheit !"

"Vielen Dank für die gute Differenzierung und Herausarbeitung der Probleme."

"herzlichen Dank für Ihre sehr zutreffenden Ausführungen zum Thema Feminismus und wie wir Männer unter diesem Dogma, durch voreiligen Gehorsam von Jugendämtern und Familiengerichten um den Umgang mit unseren Kindern betrogen werden."

"Danke für die klarstellenden Überlegungen und Worte im Newsletter."

"sehr gut!"

"du bist einer der aktivsten Väter die sich für gleichberechtigte Elternschaft einsetzen. Dafür großen Dank."

"vielen Dank für deine interessanten regelmäßigen Newsletter."

"Deine Texte sind immer SEHR erfrischend."

"Dank Deinem Newsletter kann ich meinem Anwalt die nötigen Informationen liefern, meine Ex spricht wieder mit mir und ich habe mehr Umgang. Heute war mein Sohn sogar außer der Reihe bei mir. Und das obwohl meine Ex beantragt hatte, dass der Umgang ausgesetzt wird. Die Beratungsstelle hatte mir sogar vorgeschlagen, der Umgangsaussetzung zuzustimmen. Ich bin froh, dass ich auf euch und nicht auf die Beratungsstelle gehört habe."

 

Wir möchten euch danken für die herzlichen Rückmeldungen.