Elterninfos
Die internationale Studie von Christian J. Bachmann, Jennifer Beecham, Thomas G. O'Connor, Adam Scott, Jackie Briskman und Stephen Scott, aus den Uniklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, Canterbury, Rochester, Sheffield und London sowie der London School of Economics, publiziert im Dezemberheft des angesehenen Journal of Child Psychology and Psychiatry zeigt auf, dass die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung sich erheblich auf die Kosten auswirkt, die das Kind später für die Gesellschaft verursachen wird, wenn die Erziehung nicht so sozialverträglich gelingt, wie es erwünscht und zu erhoffen ist.
40% der Kinder und Jugendlichen sind bis zum 18. Lebensjahr von Trennung und Scheidung betroffen. Eine Studie des Norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit belegt nun, dass Kinder mit gesundheitlichen Auswirkungen rechnen müssen, wenn der Kontakt und die Kommunikation mit dem Vater gestört sind. Dabei wurden über 1200 Jugendliche in einem Zeitraum von 2 Jahren befragt.
Beim Modell einer zahlt, der andere betreut muss dem Kind angemessene Kleidung zur Wahrnehmung des Umgangs mitgegeben werden. Hilfreich ist dabei auch eine gerichtliche, möglichst detailierte Umgangsregelung.
Gute Nachricht für getrennt lebende Eltern: Ab dem 1. Januar steigt erstmals seit 2015 der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle. Nun bleiben dem Unterhaltsverpflichteten laut Tabelle bis zu 1.160,00 Euro. 80 Euro mehr, mit denen man dann vielleicht sogar seinen Kindern mal einen Ausflug oder Spielzeug gönnen kann, sofern diese längst überfällige Erhöhung nicht schon längst von gestiegenen Kosten (Miete!) aufgefressen wurde.
Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres
Im Gegensatz zur weiterhin grundrechtswidrigen Situation in Deutschland, ist im überwiegenden Teil des europäischen Auslandes der Vater automatisch Träger des gemeinsamen Sorgerechtes. Es bedarf dort also keines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens damit der Vater Entscheidungen für das Kind treffen kann. Wegen des Haager Übereinkommens, welches auch in Deutschland gilt, müssen, sofern die Sorgeberechtigung (Geburt des Kindes) im Ausland erworben wurde, diese Regelungen auch hier gelten.
Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder in der Doppelresidenz und beziehen HARTZ IV-Leistungen, dann steht beiden der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehung zu. Außerdem haben beide einen Anspruch auf einen angemessenen, größeren Wohnraum. Die Unterkunftskosten sind in beiden Haushalten "nach Köpfen" zu berechnen, da bei genau hälftiger Betreuung kein eindeutiger Lebensmittelpunkt feststellbar sei.
Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.
Hier eine Aktuelle Entscheidung des EGMR zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Die Staatlichen Institutionen hatten über Jahre nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um den entfremdeten Elternteil mit den Kindern zusammenzuführen. Interessant: der EGMR benennt ausdrücklich das Thema Entfremdung (Ablehnung eines Elternteils wird in Deutschland i.d.R. als Kindeswille missgedeutet).
Ein Angebot von Väter in Köln e.V.
Ist deine Partnerschaft in die Brüche gegangen und die Konflikte mit deiner Ex-Partnerin nehmen überhand? Hast du den Eindruck, Jugendamt und Familiengericht verstehen dich nicht und du hast Sorge, dass du dein Kind kaum noch siehst? Willst du wissen, wie du mit deiner Ohnmacht und Wut umgehen kannst, um mit neuer Kraft und neuen Ideen deine Elternschaft trotz Trennung zu leben?