Elterninfos
Das AG Frankfurt hat mit Beschluss vom 16.04.20 (Az. 456 F 5086/20, EAUG) wegen vier Verstößen ein Ordnungsgeld von insgesamt 20.000 €, ersatzweise 80 Tage Ordnungshaft verhängt. Die Mutter hatte eigenmächtig die zum Zweck der Kontaktanbahnung mit dem Vater angeordneten begleiteten Umgänge 4 mal verhindert.
Das Kind war privat versichert, der Unterhaltspflichtige Elternteil wechselte jedoch später in die gesetzliche Krankenversicherung und bot für das Kind die Mitversicherung an (§ 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Update: Der VerfGH Sachsen entschied kürzlich, dass Gerichte mündliche Verhandlungen unter Beachtung hygienischer Maßnahmen durchzuführen haben (Vf. 39-IV-20 (e.A.)).
Die derzeitige Epidemie wird von einigen Familiengerichten benutzt, um das Grundrecht auf Rechtsschutzgewährleistung in Familiensachen zu verweigern; eine erste solche Entscheidung des AG Frankfurt ist ergangen, wie die FamRZ berichtet (Beschluss v. 8.4.2020 – 456 F 5080/20 UG).

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales haben ein Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Männer ins Leben gerufen. Unter der Nummer 0800 123 99 00 können sich ab sofort Männer melden, die von verschiedenen Arten von Gewalt betroffen sind – wie häuslicher und sexualisierter Gewalt, aber auch beispielsweise Stalking oder Zwangsheirat. Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot.
„Mann: Wähle Schutz!" Das Hilfetelefon ist deutschlandweit in dieser Form das einzige und erste Beratungsangebot für gewaltbetroffene Männer. Das Thema findet in unserer Gesellschaft immer noch wenig Beachtung.
Wechselmodell (D), Doppelresidenz (A), Alternierender Obhut (CH) nennt man ein Konzept des Getrennterziehens nach Trennung/Scheidung, bei dem beide Eltern ihre Kinder ungefähr zu gleichen Teilen abwechselnd betreuen und so im Alltag des Kindes weiterhin eine tragende Rolle spielen. Statt Aufteilung in einen Alleinerziehenden und einen Besuchselternteil, bleiben Mutter und Vater gleichberechtigt und -verpflichtet in ihrer elterlichen Verantwortung und somit den Kindern als enge Bezugspersonen erhalten. Von diesem Betreuungsmodell können Kinder, Mütter und Väter profitieren.
Wie Sie häusliche Isolation und Quarantäne gut überstehen - Psychologische Hilfen in herausfordernden Zeiten
Häusliche Isolation und Quarantäne sind Ausnahmesituationen, welche die meisten Menschen noch nicht erlebt haben. Diese gesetzten Maßnahmen können auf die Psyche einwirken und für Betroffene sehr belastend sein. Die wichtigsten Stressoren hierbei sind – besonders wenn die Quarantänemaßnahmen länger andauern – Ansteckungsängste, Frustration und Langeweile, Einschränkung der materiellen Versorgung, Fehlinformation, finanzielle Nöte und Stigmatisierung von Betroffenen2.
Es gibt allerdings klare, in der Psychologie wissenschaftlich erforschte und bewährte Verhaltensmaßnahmen und mentale Strategien, die es ermöglichen, diese Ausnahmesituation zu meistern.
Es gibt viele Berichte und Nachfragen über Erschwernisse oder Verweigerung von Kontakten zu den Kindern wegen der gegenwärtigen "Corona-Situation".
Da die Wortlaute der verschiedenen Anordnungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, nützen Verkündungen bayrischer offizieller Stellen, dass die Ausübung von "Umgangsterminen" natürlich gestattet ist, in NRW nur bedingt. Dafür ist die offizielle rechtliche "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)" vom 22.03.2020 der NRW-Landesregierung erfrischend eindeutig. Auch das BMJV gibt eindeutige Informationen hierzu.
Der Leiter des Jugendamtes St. Augustin zeigt in einem Fachvortrag auf, wie das Jugendamt als zentrale Stelle aktiv intervenieren kann. In dem Vortrag werden 3 Schritte konkret erläutert:
- Schnelle vorläufige Kontaktregelung
- Verbindliche Elternberatung / Elterncoaching
- Erziehungsbeistand für das Kind
In einem aktuellen Beschluss missachtet das OLG die bis dato herrschende Rechtsprechung des BGH. Der BGH hatte ausgeführt, die Doppelresidenz könne im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden. Daraufhin hatte das AG von Amts wegen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen wöchentlichen Wechsel für ein seinerzeit 1-Jähriges Kind angeordnet. Das OLG verneint dieses nun, da eine solche Anordnung nur im Rahmen des Sorgerechts erfolgen könne.
Die internationale Studie von Christian J. Bachmann, Jennifer Beecham, Thomas G. O'Connor, Adam Scott, Jackie Briskman und Stephen Scott, aus den Uniklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, Canterbury, Rochester, Sheffield und London sowie der London School of Economics, publiziert im Dezemberheft des angesehenen Journal of Child Psychology and Psychiatry zeigt auf, dass die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung sich erheblich auf die Kosten auswirkt, die das Kind später für die Gesellschaft verursachen wird, wenn die Erziehung nicht so sozialverträglich gelingt, wie es erwünscht und zu erhoffen ist.