Elterninfos
Es gibt viele Berichte und Nachfragen über Erschwernisse oder Verweigerung von Kontakten zu den Kindern wegen der gegenwärtigen "Corona-Situation".
Da die Wortlaute der verschiedenen Anordnungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, nützen Verkündungen bayrischer offizieller Stellen, dass die Ausübung von "Umgangsterminen" natürlich gestattet ist, in NRW nur bedingt. Dafür ist die offizielle rechtliche "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)" vom 22.03.2020 der NRW-Landesregierung erfrischend eindeutig. Auch das BMJV gibt eindeutige Informationen hierzu.
Der Leiter des Jugendamtes St. Augustin zeigt in einem Fachvortrag auf, wie das Jugendamt als zentrale Stelle aktiv intervenieren kann. In dem Vortrag werden 3 Schritte konkret erläutert:
- Schnelle vorläufige Kontaktregelung
- Verbindliche Elternberatung / Elterncoaching
- Erziehungsbeistand für das Kind
In einem aktuellen Beschluss missachtet das OLG die bis dato herrschende Rechtsprechung des BGH. Der BGH hatte ausgeführt, die Doppelresidenz könne im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden. Daraufhin hatte das AG von Amts wegen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen wöchentlichen Wechsel für ein seinerzeit 1-Jähriges Kind angeordnet. Das OLG verneint dieses nun, da eine solche Anordnung nur im Rahmen des Sorgerechts erfolgen könne.
Die internationale Studie von Christian J. Bachmann, Jennifer Beecham, Thomas G. O'Connor, Adam Scott, Jackie Briskman und Stephen Scott, aus den Uniklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, Canterbury, Rochester, Sheffield und London sowie der London School of Economics, publiziert im Dezemberheft des angesehenen Journal of Child Psychology and Psychiatry zeigt auf, dass die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung sich erheblich auf die Kosten auswirkt, die das Kind später für die Gesellschaft verursachen wird, wenn die Erziehung nicht so sozialverträglich gelingt, wie es erwünscht und zu erhoffen ist.
40% der Kinder und Jugendlichen sind bis zum 18. Lebensjahr von Trennung und Scheidung betroffen. Eine Studie des Norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit belegt nun, dass Kinder mit gesundheitlichen Auswirkungen rechnen müssen, wenn der Kontakt und die Kommunikation mit dem Vater gestört sind. Dabei wurden über 1200 Jugendliche in einem Zeitraum von 2 Jahren befragt.
Beim Modell einer zahlt, der andere betreut muss dem Kind angemessene Kleidung zur Wahrnehmung des Umgangs mitgegeben werden. Hilfreich ist dabei auch eine gerichtliche, möglichst detailierte Umgangsregelung.
Gute Nachricht für getrennt lebende Eltern: Ab dem 1. Januar steigt erstmals seit 2015 der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle. Nun bleiben dem Unterhaltsverpflichteten laut Tabelle bis zu 1.160,00 Euro. 80 Euro mehr, mit denen man dann vielleicht sogar seinen Kindern mal einen Ausflug oder Spielzeug gönnen kann, sofern diese längst überfällige Erhöhung nicht schon längst von gestiegenen Kosten (Miete!) aufgefressen wurde.
Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres
Im Gegensatz zur weiterhin grundrechtswidrigen Situation in Deutschland, ist im überwiegenden Teil des europäischen Auslandes der Vater automatisch Träger des gemeinsamen Sorgerechtes. Es bedarf dort also keines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens damit der Vater Entscheidungen für das Kind treffen kann. Wegen des Haager Übereinkommens, welches auch in Deutschland gilt, müssen, sofern die Sorgeberechtigung (Geburt des Kindes) im Ausland erworben wurde, diese Regelungen auch hier gelten.
Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder in der Doppelresidenz und beziehen HARTZ IV-Leistungen, dann steht beiden der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehung zu. Außerdem haben beide einen Anspruch auf einen angemessenen, größeren Wohnraum. Die Unterkunftskosten sind in beiden Haushalten "nach Köpfen" zu berechnen, da bei genau hälftiger Betreuung kein eindeutiger Lebensmittelpunkt feststellbar sei.