Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Weihnachtsaktion in der Gaststätte Berrenrather in Köln
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
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Nachdem die von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) angekündigte "größte Familienrechtsreform aller Zeiten" in den Schubladen des Koalitionsstreites versunken ist, kommt nun also möglicherweise irgendwann eine Art Unterhaltsreform. Buschmann, der gerne Geld aus den Taschen der Unterhaltszahler verteilt und sich damit großzügig gibt, verkennt in inzwischen bekannter Manier die Realitäten.
Für alle Professionen, die hochstrittige Trennungs- und Scheidungsprozesse begleiten und, anstatt zu resignieren, hoffnungsvoll und wirksam bleiben wollen.
Leitung: Uli Alberstötter, Erziehungswissenschaftler, Kinder,-und Jugendlichen-Psychotherapeut, Systemischer Familientherapeut und Supervisor, Mediator, lösungsorientierter Gutachter
Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 Prozent) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) auf, zehn Prozent bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere neun Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder in einer anderen Konstellation.
Das Hauen und Stechen beginnt: da Finanzminister Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Habeck (GRÜNE) zwar gerne das Füllhorn für die Industrie ausschütten, ist scheinbar kein zusätzliches Geld für unsere Kinder übrig. Das führt zu einem unwürdigen Verteilungskampf u.a. im Einflussbereich des Familienministeriums.
51% der Väter geben an, aus finanziellen Gründen keine Elternzeit nehmen zu können. Aus diesem Grund ist es beschämend, dass in den letzten Jahren zwar viel gefordert wurde, dass Väter mehr Elternzeit nehmen, aber es niemand für nötig gehalten hat, dafür die finanziellen Grundlagen bereitzustellen.
Der erste Vorsitzende von ELTERN BLEIBEN wurde am 17.06.23 im ersten Wahlgang in den Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. gewählt. Markus Koenen vertritt einen Kurs der Verbandserneuerung und hat sich diesbezüglich auch bereits in Köln einen guten Namen gemacht.
Die Tagesschau titelt: Zuhause ist mehr Gewalt eingezogen, ein Anstieg von 9,3 Prozent gegenüber dem Pandemie-Jahr 2021 wäre zu verzeichnen.
"Als Täter werden dem Bericht zufolge Partner, Ex-Partner und Familienangehörige erfasst. Zwei Drittel der Opfer seien Frauen. Die Dunkelziffer sei hoch, weil sich viele nicht trauten, Anzeige zu erstatten."
Der Information entnehmbar ist hiernach, dass im Umkehrschluss ein Drittel der Opfer männlich sind. Anscheinend sind aber auch diese lediglich Opfer von Tätern, Partnern wie Ex-Partnern und Familienangehörigen. Täterinnen? Täter*innen? Genau: Fehlanzeige, im wahrsten Sinne des Wortes.
Am 03.06.2023 hat nun auch die Landesdelegiertenkonferenz der AsJ (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen)-NRW mit Vertretern aus allen Landesteilen dem Antrag aus Köln ebenfalls mit deutlich qualifizierter Mehrheit zugestimmt!
Neben der alltäglichen, nicht als solche bezeichneten, Entführung von Kindern im Inland (und ohne gemeinsames Sorgerrecht auch darüber hinaus) gibt es noch die schwere und strafbare Form der Entführung ins Ausland.