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Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.
Der Staat handelt besonders großzügig, wenn er Geld aus den Taschen von anderen verteilt. So steigen zum 01.01.2024 im Vergleich zu 2022 die Unterhaltssätze um 20%, wie der ISUV feststellt. Wie üblich steigen die Freibeträge der Unterhaltsverpflichteten nicht mit.
Der efkir hat eine recht umfangreiche Dokumentation der Tagung am 16.09.23 veröffentlicht. U.a. mit den Vorträgen von Dr. Rücker und Dr. Serafin.
Der neue Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine Übernahme von Aufgaben in der Familie wünschen. Jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich wird dieses durch ökonomische Zwänge und mangelhafte rechtliche Rahmenbedingungen behindert.
Für einen "nur" leiblichen Vater ist es in Deutschland nur eingeschränkt möglich, auch die rechtliche Vaterschaft zu erlangen, wenn es bereits einen anderen rechtlichen Vater gibt. Eine Anfechtung ist gesetzlich nur in engen Grenzen möglich. Entscheidend ist hier das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung." Im vorliegenden Fall muss das Bundesverfassungsgericht sich (erneut) mit einem Fall befassen, in welchem "beide Väter" eine solche Beziehung zum Kind haben.
Eine neue Studie zeigt auf, wie ungünstige soziale Rahmenbedingungen das Aufwachsen von Kindern beeinflussen. Obwohl seit längerem bekannt ist, dass Kinder aus Trennungsfamilien ein bis zu doppelt erhöhtes Risiko haben Deliquent zu werden oder im Lebensverlauf psychologische und andere Gesundheitsprobleme zu entwickeln, geht die vorliegende Studie nicht darauf ein.
Trotz einigem Gegenwind hat die SPD NRW nun auf ihrem Landesparteitag einen Antrag an den Bundesparteitag verabschiedet.
Wörtlich:
"Die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele reichen nicht aus; zudem sind bisher öffentlich auch hier keine Umsetzungsschritte erkennbar.
Wir fordern deshalb Bundesvorstand und Bundestagsfraktion auf, eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Reform des Familienrechts noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode von der Regierung einzufordern, im Verweigerungsfall selbst voranzubringen bzw. einzuleiten."
In Zeiten von Fachkräftemangel wissen Unternehmen besser was die Bürger brauchen: Während die Bundesregierung nach wie vor zaudert Vorgaben der EU umzusetzen, kündigt die Firma SAP an, ihren Mitarbeitern 6 Wochen bezahlte Freistellung anzubieten. Sogar Großeltern, sofern das Kind von diesen betreut wird.
32 Jahre Weltkindertag in Köln und wir sind wieder dabei!
Die Kinder und ihre Rechte verlieren gerade in Krisenzeiten nicht an Bedeutung – im Gegenteil. Unter dem diesjährigen Motto des Weltkindertages: „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“ wird am 17.09.2023 in Köln gefeiert. Denn die Zukunft liegt in Kinderhänden.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) kritisiert heftig, dass die für mehr als 1,2 Mio. Euro Steuergeld im Jahr 2015 durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ immer noch nicht von diesem veröffentlicht wurde, obwohl sie mittlerweile final vorliegt. Gleichzeitig wirft der VAfK dem Ministerium vor, die Öffentlichkeit und Bundestagsabgeordnete angelogen sowie politischen Einfluss auf die Studie genommen zu haben. Der Verband fordert von der Politik eine transparente Untersuchung dieser Vorgänge.



