Die Alternative zur „Düsseldorfer Tabelle“ wurde im Vorgriff auf die Vorstellung des Rosenheimer Modells im Monat März in den Bundestagsfraktionen der Parteien, im Bundesfamilienministerium in Berlin sowie im Landtag NRW am 16.03.2017 in der Alten Feuerwache, Köln vorgestellt.
Mit Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inklusion, München
Eine möglichst paritätische Aufteilung der Betreuung und der Erwerbstätigkeit ist das gewünschte Familienmodell moderner Familien. Bei der Trennung und der Scheidung machen diese modernen Familien jedoch eine „Rolle Rückwärts“ in ein für sie veraltetes Familienbild. Das heutige deutsche Recht wird den Bedürfnissen moderner Trennungsfamilien nicht mehr gerecht. Hier besteht beim Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf, neue Lösungen zu entwickeln. Das „Rosenheimer Modell“ setzt zum ersten Male in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Vorgaben von Art. 6 Grundgesetz nach Gleichbehandlung beider Eltern für Nachtrennungsfamilien vollumfänglich um. Dabei wird der seit der Nachkriegszeit herrschende Grundsatz „eine betreut – einer bezahlt“ aufgebrochen und durch einen zeitgemäßen Ansatz ersetzt:
• Gleichberechtigung und Gleichbehandlung für beide Eltern
• Beide Eltern übernehmen Verantwortung bei der Erbringung sowohl von
Betreuungs- als auch von Barunterhaltsleistungen für ihre Kinder.
Aktuell befasst sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen seines Arbeitskreises Unterhaltsrecht mit dem Rosenheimer Modell.
http://rosenheimermodell.de/