Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Weihnachtsaktion in der Gaststätte Berrenrather in Köln
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
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Aufgrund der Corona-Pandemie fällt die diesjährige Eltern-Demo leider aus.
Näheres unter: http://getrennterziehend.media
Seit kurzem sind wieder unsere beliebten Workshops zum Thema Familienrecht online buchbar.
Ziel der Workshops ist dem Betroffenen Laien Einblick in das komplexe System Familiengericht zu geben. Durch konkrete Fallbeispiele und jeweiligen Bezug auf aktuellste Rechtsprechung erlangen die Workshopteilnehmer/innen die Kompetenz, die eigenen und die Rechte ihrer Kinder vor Gericht durchzusetzen.
Die Familie ist die Keimzelle des Staates. Allerdings zeigt sich gerade auch hier wie der Staat – gesteuert durch die Politik – sich selbst unterminiert. Nur noch knapp die Hälfte der von Infratest dimap Befragten traut der Unions/SPD Regierung Kompetenz in der Familienpolitik zu.
Gerade in einer Trennungsphase (aber auch darüber hinaus) ist das Verhältniss der Eltern zueinander von Spannungen durchzogen, die Auswirkungen auf das Kind haben. Nicht selten versucht daher ein/e Ex-Partner/in den Kontakt des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil einzuschränken oder gar komplett zu verhindern.
Hat die SPD dazugelernt? Ganz klares jain! Die SPD beschloss auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende einstimmig die von vielen Verbänden schon lange geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Sozialleistungen bündeln bzw. ersetzen. So soll u.a. das Kindergeld und das Teilhabepaket wegfallen. Die SPD stellt sich für jedes Kind 250 Euro vor, mit Zuschlägen für Geringverdiener. So kommen Kinder dann auf bis zu 478 Euro.
UPDATE: Jetzt mit Antwort der Bundesregierung. Das Bundesjustizministerium hat Ende Oktober die Empfehlung der von ihm eingesetzten Expertenkommission veröffentlicht. Das ist erstens kein großer Wurf geworden und zweitens sogar teilweise ein Rückschritt, da die Streitbewirtschaftung nur weiter zementiert wurde. Auffällig war, dass durch die Ministerin lediglich Juristen in die Kommission berufen wurden. Fachleute aus dem Bereich der Kinderpsychologie wurden nicht involviert. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass lediglich rechtssystematische und nicht kindeswohlorientierte Vorschläge erarbeitet wurden.
Am 03.12.2009, heute vor zehn Jahren, erstreitet Herr Zaunegger aus Köln die erfolgreiche Menschenrechtsbeschwerde Nummer 12 seit der "großen Kindschaftsrechtsreform" von 1998. Inzwischen sind es mindestens 22. In der Folge revidiert das Bundesverfassungsgericht sein eigenes erst 6 Jahre altes Urteil und schafft erstmals einen Rechtsweg für nichteheliche Väter, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.
Es bleibt viel zu tun, aber heute ist ein Feiertag.
"Mehr Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt" titelt heute die Tagesschau. 140.755 Frauen seien Opfer von Familiärer Gewalt geworden. Das findet Frau Giffey erschreckend und will eine neue Initiative gegen Partnerschaftsgewalt starten. Woher kommen diese Zahlen?
Zu viele Kinder verlieren nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil, obwohl sich diese nichts haben zu Schulden kommen lassen oder sie sogar als wichtig für ihre Kinder erachtet wurden. Sie wurden entfremdet, häufig nur, weil ein hauptsächlich betreuender Elternteil dies wollte – oftmals auch mit Hilfe von gerichtlichen Entscheidungen.
Der Väteraufbruch für Kinder ruft daher in diesem Jahr dazu auf, dass entfremdete Elternteile, aber auch Großeltern und weitere Familienangehörige, Weihnachtsgeschenke an die entfremdeten Kinder über diese Familienrichter zur Weiterleitung schicken sollen.
In einem ZEIT-Interview hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der vom Bundesfamilienministerium beauftragten umfangreichen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, zur aktuellen Reformdiskussion des Sorge- und Umgangsrechts Stellung genommen.