Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Weihnachtsaktion in der Gaststätte Berrenrather in Köln
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zur Tochter hat. Dann kommt die Trennung und Tom hat eine neue Partnerin mit Kindern. Toms Versuche, für seine Tochter weiter Vater zu sein werden systematisch torpediert und die Tochter von der Mutter gezielt manipuliert, bis diese vor Gericht erklärt, dass sie ihren Vater ablehnt.
Kürzlich behauptete Stefan Rücker, der Leiter der Forschungsgruppe PETRA (welche vom BMFSJF mit der Durchführung einer Studie zu Nachtrennungsfamilien beauftragt wurde) im Interview mit WELT, "die Bindungsforschung geht [...] davon aus, dass man als sehr kleines Kind nur zu einem Menschen eine sehr enge Bindung eingehen kann." Die Forschungslage auf die er sich bezieht, stammt allerdings aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts (John Bowlby). Heute ist die Forschung bereits weiter.
Die am 16./17.05.2019 stattgefundene Jugend-und Familienministerkonferenz (JFMK), hat unter dem Titel „Gemeinsam getrennt erziehen – mehr Unterstützung für Trennungseltern“ die Bundesregierung erneut aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Stärkung gemeinsamer Elternschaft zu erarbeiten. Dabei wird die Einrichtung einer Bund-Länder Arbeitsgruppe angeregt.
Schnelles Handeln wird hierbei besonders im Sozialleistungsbereich als notwendig erachtet. Ebenso Fordert die JFMK die "Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Justiz, Jugendämtern und Beratungseinrichtungen" um Misständen abzuhelfen.
In Berlin tagte am 05.06. der Arbeitskreis Familie der AfD. Das rückwärts ausgerichtete Familienbild wurde dabei erneut bestätigt. Dabei polarisiert die Rechtsaussenpartei zwischen traditioneller Ehe und sogenannte Alleinerziehenden; andere Familienformen werden nicht berücksichtigt. Und selbst Alleinerziehende werden nur mit einem Halbsatz abgehandelt. Trennungsfamilien mit Vater und Mutter werden von der AfD gar nicht erst erwähnt.
Laut einem Bericht der Welt am Sonntag prüft das SPD geführte Bundesjustizministerium - quasi als Abschlussgeschenk der scheidenden Ministerin Barley - die Rechte von Stiefelternteilen auszuweiten. Eine Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ würde derzeit Vorschläge zum Kindschaftsrecht erarbeiten. Im März 2019 hatte es einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur Stiefelternadoption gegeben, der die Diskriminierung nichtehelicher Familien betraf. Dem Gesetzgeber wurde zudem aufgegeben bis zum 31. März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Ignoranz von Männerinteressen wird durch das (männliche) Wahlvolk bestraft. Trotzdem Umweltschutz ein zentrales und ggf. entscheidendes Wahlthema war, konnten die Grünen bei Männern nicht so gut punkten wie bei Frauen. So konnten sich nur 18% der Männer überwinden den Grünen ihre Stimme zu geben. Das liegt sicher nicht daran, dass das Thema Männern nicht wichtig ist. Aber eine Partei zu wählen die gegen Männer- und Väterinteressen arbeitet, mag sich wohl so mancher nicht vorstellen zu können. So erzielten Die Grünen zwar 24% Zustimmung bei Frauen aber nur 18% bei Männern. Satte 6% auf die die Grünen wohl auch in Zukunft verzichten müssen.
Update: Inzwischen hat EDEKA auch einen – angeblich geplanten – sehr kurzen Spot zum Vatertag nachgeschoben.
Nachdem 750 Beschwerden eingegangen sind hat der Werberat reagiert und den Muttertagsspot von EDEKA öffentlich kritisiert. So gelangte der Werberat zu der Auffassung, dass "Väter als unfähige und unsensible Versager dargestellt würden" und "Mütter ihre Aufgabe bei der Betreuung und Erziehung von Kindern zugewiesen" würden.
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Im Deutschen Bundestag und am 23. Mai in Karlsruhe wird aus diesem Anlass gefeiert. Das Grundgesetz sollte seinerzeit die Grund- und Menschenrechte schützen. Aus Sicht von Vätern und Kindern ist das aber bisher nicht umgesetzt worden. Im Gegenteil.
Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Digitalisierung, Migration und Umwelt sind die vorwiegenden Themen der Wahlprogramme der etablierten Parteien. Die Themen Familie und Kinder werden i.d.R. nur als Nebenaspekt oder gar nicht behandelt. Gleichberechtigung gibt es bei den meisten Parteien (insbesondere SPD/Grüne/Linke) nur für Frauen. Das Wahlprogramm der CDU/CSU ist wie gewohnt dünn und selbstzufrieden. Das Wort Vater sucht man i.d.R. vergeblich. Nach dem positiven Wahlprogramm zur Bundestagswahl der FDP hätte man auch von dort etwas erwartet. Fehlanzeige - was also wählen?