ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Wechselmodell/Doppelresidenz

Betreuung durch den Vater hat Vorrang gegenüber Corona-Notbetreuung

Das Amtsgericht München sichert die Betreuung der Tochter durch den Vater in der Corona-Krise per einstweiliger Anordnung. Die Mutter wollte sie stattdessen lieber in die Kita geben. Ein zu hohes Risiko, entschied das Gericht und ordnete an, dass das Kind während der Woche beim Vater lebt welcher vorher bereits ein sogenanntes "großzügiges" Umgangsrecht hatte (1 Tag in der Woche plus alle 14 Tage ein Wochenende). Die öffentliche Darstellung des Falls bietet aber Grund, die Sicht auf getrennte Eltern zu hinterfragen.

Corona und das Modell Einelternfamilie – Linke brillieren mit eingleisigem Denken

Die Linke versucht derzeit die Coronakrise auszunutzen um sich bei sogenannten "Alleinerziehenden" weiter zu profilieren. Auch im Familienministerium kommt man anscheinend nicht auf naheliegende Lösungen um in der derzeitigen Lage die Betreuung von Kindern geschiedener Eltern zu gewährleisten. So werden nach wie vor Forderungen nach besonderen staatlichen Hilfen laut, wo eigentlich normale Familien schnell eine Lösung parat haben. Naturgemäß bekommen wir mehr von den Fällen mit, in denen "Corona" zum Umgangsboykott benutzt wird. Es gibt aber auch die Fälle, wo jahrelanger Widerstand gegen eine Mehrbetreuung plötzlich aufgegeben wird, und um Mehrbetreuung bis hin zum Wechselmodell durch den "Nichterziehenden" Elternteil gebeten wird. Auch Kinder von Alleinerziehenden haben tatsächlich regelmäßig einen 2. Elternteil, der die Kinder ebenfalls betreuen kann. Wo sind die staatlichen Hilfen (oder auch nur Forderungen danach) Eltern auf diesem Weg zu unterstützen? 

Buchtipp: Praxisratgeber Wechselmodell. Wie Getrennterziehen im Alltag funktioniert

Wechselmodell (D), Doppelresidenz (A), Alternierender Obhut (CH) nennt man ein Konzept des Getrennterziehens nach Trennung/Scheidung, bei dem beide Eltern ihre Kinder ungefähr zu gleichen Teilen abwechselnd betreuen und so im Alltag des Kindes weiterhin eine tragende Rolle spielen. Statt Aufteilung in einen Alleinerziehenden und einen Besuchselternteil, bleiben Mutter und Vater gleichberechtigt und -verpflichtet in ihrer elterlichen Verantwortung und somit den Kindern als enge Bezugspersonen erhalten. Von diesem Betreuungsmodell können Kinder, Mütter und Väter profitieren. 

Corona und Umgang – Alleinerziehende sind gar nicht so allein.

Momentan ist es so, dass allerorten versucht wird, die Corona Pandemie für eigene Interessen auszunutzen bzw. den eigenen Egoismus zu pflegen. So kann es sein, dass ein Elternteil versucht, unter Hinweis auf ein mögliches Ansteckungsrisiko, den Umgang der Kinder zu verhindern. Dabei gibt es bei einer getrennt lebenden Familie keine größeren Risiken als bei einer "normalen" Familie. Man stelle sich vor, Eltern einer "normalen" Familie würden sich ohne besonderen Grund trennen und den Umgang einstellen um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Finnland: Gleiche Elternzeit für beide Eltern

Die mehrheitlich junge und weibliche Regierung in Finland macht, wovon viele Väter in Deutschland träumen: Beide Eltern können bald in Finnland jeweils 7 Monate Elternzeit nehmen. Dabei erhalten ab 2021 die Eltern insgesamt 14 Monate lang ein festes Betreuungsgeld welches tageweise berechnet wird. Maximal 69 Tage können auf den anderen Partner übertragen werden.

Leiter des Jugendamtes St. Augustin legt Interventionsprogramm gegen Eltern-Kind-Entfremdung vor

Der Leiter des Jugendamtes St. Augustin zeigt in einem Fachvortrag auf, wie das Jugendamt als zentrale Stelle aktiv intervenieren kann. In dem Vortrag werden 3 Schritte konkret erläutert:

  1. Schnelle vorläufige Kontaktregelung
  2. Verbindliche Elternberatung / Elterncoaching
  3. Erziehungsbeistand für das Kind

Entgegen BGH Beschluss: OLG Frankfurt schürt Rechtsunsicherheit bei Doppelresidenz/Wechselmodell

In einem aktuellen Beschluss missachtet das OLG die bis dato herrschende Rechtsprechung des BGH. Der BGH hatte ausgeführt, die Doppelresidenz könne im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden. Daraufhin hatte das AG von Amts wegen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen wöchentlichen Wechsel für ein seinerzeit 1-Jähriges Kind angeordnet. Das OLG verneint dieses nun, da eine solche Anordnung nur im Rahmen des Sorgerechts erfolgen könne.

Die Erde ist eine Scheibe – Der BGH, Dogmen und mangelnde psychologische Kompetenz

Kürzlich lehnte der BGH – teilweise nachvollziehbar – die Anordnung einer Doppelresidenz ab. Ein Elternteil hatte es an Loyalität in der Elternbeziehung mangeln lassen. Der BGH bemängelte indirekt zudem, dass der Gesetzgeber/die Bundesregierung notwendige rechtssystematische Reformen verschleppt und so für Unklarheit bei Gerichten sorgt. Gleichwohl verharrt in – und untermauert – der BGH erschreckenderweise Dogmen, die längst wissenschaftlich widerlegt sind.

Bundesregierung mauert weiter bei PETRA Studie zur Doppelresidenz/Wechselmodell

Wie aus einer Anfrage von Kathrin Helling-Plahr (MdB/FDP) hervorgeht, ist auch weiterhin nicht mit der Veröffentlichung der Studie zu rechnen. Obschon die Studie abgeschlossen ist, schützt die Regierung vor, dass die Stelle des Studienleiters derzeit nicht besetzt ist. Angeblich kann diese deshalb seit Monaten nicht veröffentlicht werden. Aus der Antwort der Regierung gehen auch keine konkreten Maßnahmen diesbezüglich hervor. Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben seit Monaten unbeantwortet.

AfD: Auch weiterhin kein alternativer Plan für die Nachtrennungsfamilie

So legte die AfD kürzlich in Brandenburg einen Antrag im Landtag vor,  in dem u.a. die Förderung des Modells Alleinerziehende/Einelternfamilie propagiert wurde. Die AfD negiert, dass sich nach Beendigung einer Beziehung welche Kinder hervorgebracht hat, neue Familienkonstellationen bilden. Im Weltbild der AfD gibt es dann nur Alleinerziehende.

Familienrechtsreform – FDP hakt nach: Warum werden vom Justizministerium keine Sachkundigen Experten berufen?

UPDATE: Jetzt mit Antwort der Bundesregierung. Das Bundesjustizministerium hat Ende Oktober die Empfehlung der von ihm eingesetzten Expertenkommission veröffentlicht. Das ist erstens kein großer Wurf geworden und zweitens sogar teilweise ein Rückschritt, da die Streitbewirtschaftung nur weiter zementiert wurde. Auffällig war, dass durch die Ministerin lediglich Juristen in die Kommission berufen wurden. Fachleute aus dem Bereich der Kinderpsychologie wurden nicht involviert. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass lediglich rechtssystematische und nicht kindeswohlorientierte Vorschläge erarbeitet wurden.

"Kindeswohl und Umgangsrecht" Interview zur Studie des Familienministeriums

In einem ZEIT-Interview hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der vom Bundesfamilienministerium beauftragten umfangreichen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, zur aktuellen Reformdiskussion des Sorge- und Umgangsrechts Stellung genommen. 

BSG: Mehrbedarf für Alleinerziehung und Wohnkosten im Wechselmodell für beide Eltern

Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder in der Doppelresidenz und beziehen HARTZ IV-Leistungen, dann steht beiden der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehung zu. Außerdem haben beide einen Anspruch auf einen angemessenen, größeren Wohnraum. Die Unterkunftskosten sind in beiden Haushalten "nach Köpfen" zu berechnen, da bei genau hälftiger Betreuung kein eindeutiger Lebensmittelpunkt feststellbar sei.

Grüne Männer begehren auf gegen Fortschreibung des Residenzmodells

Ihm Rahmen eines Änderungsantrages zur 44. Bundesdelegierten Konferenz zeigen GRÜNE Männer und einige Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet der Parteiführung wo es bezüglich der Betreuung von Trennungskindern hingehen soll: sie fordern ein gesetzliches Leitbild, dass Kinder von beiden Eltern in Doppelresidenz erzogen werden sollen.

Ihr wollt Reformvorschläge? - Bitte sehr!

Solche Vorschläge kann man bekommen, wenn man Sachverständige (sic!) befragt. Hier ist die perfekte Vorlage für die Entscheider in der Politik von

pastedGraphic.png in Special Consultative Status with ECOSOC vom Oktober 2019:

Zusammenstellung erforderlicher GESETZESÄNDERUNGEN im Bereich des Kinder- und Jugendrechts sowie der Kinder- und Jugendhilfe

Es fehlt der Mut zu echten Reformen im Familienrecht - Pressemitteilung

Berlin/Frankfurt, 31. Oktober 2019

Reformvorschläge zum Sorge- und Umgangsrecht aus der Expertengruppe des Justizministeriums greifen deutlich zu kurz. Statt einer Reform wäre es bestenfalls ein Reförmchen.

Steinzeitlich. So lässt sich der aktuelle Stand des über 100 Jahre alten Familienrechts bezeichnen. Nun gibt es Reformvorschläge1, die vom Bundesjustizministerium vorgestellt wurden. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als große Enttäuschung.

Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlicht Thesenpapier

Die zumeist psychologisch nicht weiter qualifizierten Expertinnen und Experten des BMJV haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will diese Thesen jetzt (keine Roadmap!) prüfen und auswerten. Problematisch sind insbesondere die Abwertung der leiblichen Elternschaft und die weiter vorangetriebene Einbeziehung des Kindes in Elternstreitigkeiten sowie die Uneindeutigkeit zur Einführung einer Mediationshilfe analog zur Prozesskostenhilfe.

LVR Jugendhilfe-Report 04.19: Trennungs- und Scheidungsberatung

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG) wird im Jahr 2019 zehn Jahre alt. Das FamFG sollte das familiengerichtliche Verfahren grundsätzlich neu ordnen und den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden. Insbesondere Lesenswert für Fachkräfte und betroffene Eltern der Artikel von Dr. Marc Serafin, Leiter des Jugendamtes der Stadt St. Augustin auf Seite 21: WENN KINDER BEI ELTERLICHER TRENNUNG DEN KONTAKT ABLEHNEN.

Das Versagen der Politik bei der Doppelresidenz: Mit Ideologie und Populismus gegen Kinder und Eltern

Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?

Buchtip: Hildegund Sünderhauf: Praxisratgeber Wechselmodell

Wechselmodell (D), Doppelresidenz (A), Alternierende Obhut (CH) nennt man ein Konzept des Getrennterziehens nach Trennung / Scheidung, bei dem beide Eltern ihre Kinder ungefähr zu gleichen Teilen abwechselnd betreuen und so im Alltag des Kindes weiterhin eine tragende Rolle spielen. Statt Aufteilung in einen Alleinerziehenden und einen Besuchselternteil, bleiben Mutter und Vater gleichberechtigt und -verpflichtet in ihrer elterlichen Verantwortung und somit den Kindern als enge Bezugspersonen erhalten. Von diesem Betreuungsmodell können Kinder, Mütter und Väter profitieren.