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25 Jahre Eltern für Kinder im Revier (efkir) e.V.
Am Samstag, den 14.09.24, feierte der Essener Verein efkir e.V. sein 25-järhiges Bestehen.
In der Einladung schreibt efkir: seit 25 Jahren setzt sich unser Verein 'Eltern für Kinder im Revier ' dafür ein, Kindern auch nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten. Das Thema ist oftmals belastend für die Betroffenen, trotzdem gibt es immer wieder Lichtblicke, bei denen wir im Kleinen oder Großen weiter helfen konnten, vor allem, wenn eine Trennung in einem frühen Stadium ist. Also auch ein Grund zum Feiern!
Julia Jacob, 1. Bürgermeisterin der Stadt Essen (CDU), überbrachte Grüße der Stadt Essen an den Verein und unterstrich die wichtige Bedeutung, die der Verein bei der Beratung und Unterstützung für von Trennung und Scheidung betroffenen Elternteilen in Essen und Umgebung habe. Damit habe der Verein eine wichtige Lücke geschlossen.
Als Gastrednerin war unser Vorstandsmitglied, Heike Gerhards, eingeladen. Heike Gerhards berichtete über die wichtige Bedeutung von Selbsthilfe und Hilfe zur Selbsthilfe als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. In ihre Rede baute sie zahlreiche Beispiele aus ihrer ehrenamtlichen Arbeit mit ein.
Die Rede werden wir in Kürze hier verlinken.
Kinder brauchen beide Eltern! Deshalb sind wir gegen jede Ausgrenzung.
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir erneut diesen offenen Brief, den wir nach dem Correktiv Artikel “Väterrechtler auf dem Vormarsch” anfang November 2023 an das Correctiv, an die Brigitte Redaktion und an die Redaktion des Stern geschickt haben. Leider haben wir in keinem Fall weder eine Rückmeldung noch eine Möglichkeit zum Austausch bekommen. Schade!
Stattdessen stellt man uns weiterhin in die Ecke Frauenfeindlichkeit, Anti-Feministisch und AfD nah. Darauf reagieren wir mit Fakten!
Offener Brief von im VAfK engagierten Frauen, Müttern und Großmüttern zum Artikel “Väterrechtler auf dem Vormarsch”
Die Mütter, Frauen und Großmütter im Väteraufbruch für Kinder (VAfK) reagieren mit großem Unverständnis auf die Veröffentlichungen von Gabriele Keller. Entfremdung und Ausgrenzung von Elternteilen und Familienangehörigen ist geschlechtsneutral. Diejenige Person, von der ein Kind abhängig ist, kann diese Abhängigkeit missbrauchen. Das ist das Problem, das Kinder in Trennungsfamilien haben.
Der Internationale Männertag wurde 1999 eingeführt und wird jährlich am 19. November gefeiert. Er soll dazu beitragen die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und männliche Vorbilder hervorheben. Der Internationale Männertag dient dazu, Benachteiligungen von Männern und Jungen in den Bereichen Gesundheit, Familienrecht, Bildung und Medien aufzuzeigen und die positiven Leistungen von Männern und Vätern in Familie und Gesellschaft zu würdigen.
Während in Deutschland noch hartnäckig gefordert wird, dass man angeblich säumigen Unterhaltszahlern den Führerschein entziehen soll, ist man wie üblich im Ausland schon längst weiter. Nachdem jüngst in Kentucky die Doppelresidenz (Wechselmodell) gesetzlich als bevorzugte Umgangsregelung verankert wurde, hat man in Missouri nun erkannt, dass der Entzug von Führerschein oder Berufslizenz nichts bringt, um säumigen Unterhalt beizutreiben (Wer hätte das gedacht?). So wird der Gouverneur von Missouri eine entsprechende Gesetzesänderung voranbringen.
Frauen und auch Männer erhielten 1918 das allgemeine Wahlrecht
"Gratulation: Frauen haben in Deutschland seit 100 Jahren das aktive und passive Wahlrecht - wie auch Männer" formuliert die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Sprecher Gerd Riedmeier weist darauf hin, dass bis 1918 in großen Teilen Deutschlands (Preußen) galt: Das Recht zu wählen war nicht vordringlich abhängig vom Geschlecht. Vielmehr war das Wahlrecht an Kriterien ausgerichtet wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung.
Auch in Bayern besaßen noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der Bevölkerung das aktive Wahlrecht; lediglich 0,7 % der Bevölkerung konnten überhaupt gewählt werden. Hauptkriterium war dabei die Zugehörigkeit zu den Ständen Adel, Klerus, Großgrundbesitz.
Das Zivilgesetzbuch der Schweiz sieht in Zukunft ausdrücklich vor, dass die Gerichte die Möglichkeit einer alternierenden Obhut bei einer Scheidung prüfen müssen.
Herzlichen Glückwunsch in die Schweiz!
Damit hat die einst so konservative Schweiz Deutschland quasi rechts überholt. Deutschland hinkt damit bei den elementaren Menschenrechten hinterher und darf damit als Schlusslicht in der europäischen Diskussion um die Doppelresidenz betrachtet werden. Zum Leidwesen der Kinder und ausgegrenzter Elternteile.
In der Presse1 wird Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zitiert, dass sie das Umgangsrecht getrennt lebender Eltern neu regeln will. Im Januar bereits wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits verurteilt2, dass die gesetzlichen Regelungen zum Durchsetzung des Umgangs gegen die Menschenrechte verstoßen. Das zuständige Justizministerium schweigt bisher zu diesem Thema.
Die Alternative zur „Düsseldorfer Tabelle“ wurde im Vorgriff auf die Vorstellung des Rosenheimer Modells im Monat März in den Bundestagsfraktionen der Parteien, im Bundesfamilienministerium in Berlin sowie im Landtag NRW am 16.03.2017 in der Alten Feuerwache, Köln vorgestellt.
Mit Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inklusion, München
Eine möglichst paritätische Aufteilung der Betreuung und der Erwerbstätigkeit ist das gewünschte Familienmodell moderner Familien. Bei der Trennung und der Scheidung machen diese modernen Familien jedoch eine „Rolle Rückwärts“ in ein für sie veraltetes Familienbild. Das heutige deutsche Recht wird den Bedürfnissen moderner Trennungsfamilien nicht mehr gerecht. Hier besteht beim Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf, neue Lösungen zu entwickeln. Das „Rosenheimer Modell“ setzt zum ersten Male in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Vorgaben von Art. 6 Grundgesetz nach Gleichbehandlung beider Eltern für Nachtrennungsfamilien vollumfänglich um. Dabei wird der seit der Nachkriegszeit herrschende Grundsatz „eine betreut – einer bezahlt“ aufgebrochen und durch einen zeitgemäßen Ansatz ersetzt:
• Gleichberechtigung und Gleichbehandlung für beide Eltern • Beide Eltern übernehmen Verantwortung bei der Erbringung sowohl von Betreuungs- als auch von Barunterhaltsleistungen für ihre Kinder.
Aktuell befasst sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen seines Arbeitskreises Unterhaltsrecht mit dem Rosenheimer Modell.
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