Die Zahl der Umgangsverfahren hat sich weit mehr als verdoppelt, die Kosten für Eltern bei Unterhaltsstreitigkeiten durch Anwaltszwang haben sich massiv erhöht, gemeinsame elterliche Verantwortung wird weiter behindert und Kinder unnötig belastet - so lautet die desaströse Bilanz der Unterhaltsrechtsreformen der letzten 25 Jahre.
Unterhalt
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Düsseldorfer Tabelle: Lohnsteigerungen sind geringer als Unterhaltserhöhung
Der Staat handelt besonders großzügig, wenn er Geld aus den Taschen von anderen verteilt. So steigen zum 01.01.2024 im Vergleich zu 2022 die Unterhaltssätze um 20%, wie der ISUV feststellt. Wie üblich steigen die Freibeträge der Unterhaltsverpflichteten nicht mit.
Unterhaltsreform: Ohne Regelung zur Doppelresidenz droht mehr Elternstreit beim Umgang
Die von Justizminister Buschmann nun endlich vorgestellte Reform des Unterhaltsrechts geht kaum über die bisherige Rechtsprechung hinaus. Eine wirkliche Unterstützung für mitbetreuende Elternteile bzw. paritätische Elternschaft kommt so nicht. Es droht vielmehr vermehrter Elternstreit um jede Minute Umgang. Die Motivation für Umgangseinschränkungen ist hoch und wird mit barer Münze zukünftig belohnt.
Buschmanns Unterhaltsreform: Kinderzimmer für 100 Euro?
Nachdem die von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) angekündigte "größte Familienrechtsreform aller Zeiten" in den Schubladen des Koalitionsstreites versunken ist, kommt nun also möglicherweise irgendwann eine Art Unterhaltsreform. Buschmann, der gerne Geld aus den Taschen der Unterhaltszahler verteilt und sich damit großzügig gibt, verkennt in inzwischen bekannter Manier die Realitäten.
SPD: Landesdelegiertenkonferenz der AsJ-NRW legt kölner Antrag für zeitgemäßes Familienrecht dem Bundesparteitag vor
Am 03.06.2023 hat nun auch die Landesdelegiertenkonferenz der AsJ (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen)-NRW mit Vertretern aus allen Landesteilen dem Antrag aus Köln ebenfalls mit deutlich qualifizierter Mehrheit zugestimmt!
SPD Köln: AsJ und AsF fordern zeitgemäßes Familienrecht
Reformantrag zum Familienrecht, der aus einem Themenabend bei der SPD Köln im Oktober 2022 entstanden ist.
Er wird in der vorliegenden Form gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) sowie der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) aus der Region Köln und Umland getragen. Auch der Vorstand des SPD-Unterbezirks-Köln (also der Vorstand der Kölner SPD) trägt die Antragsinitiative mit!
Väteraufbruch für Kinder auf der Familienrechtskoferenz der FDP: Unterhaltsreform nicht für Anwälte, sondern für Kinder und gemeinsame elterliche Verantwortung gestalten
FDP lädt zur 1. Familienrechtskonferenz am 13. März 2023 im Deutschen Bundestag ein
Beinahe versteckt lädt Katrin Helling-Plahr recht kurzfristig zur 1. Familienrechtskonferenz am Montag, den 13. März 2023, von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Deutschen Bundestag ein.
Neues Webportal: STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfen, Rat und Konfliktlösung
Zum Thema "Trennung und getrennt Erziehen" gibt es seit kurzem ein neues Portal, gesponsert vom BMFSJF. Das Portal unterteilt sich in verschiedene Angebote für Eltern und Kinder, u.a. Tipps und Trennungs Coaching. Uns gefällt die offene Kommunikation in dem Portal, die offen benennt, wie es teilweise wirklich läuft und was für alle besser wäre.
Bundesjustizminister Buschmann (FDP): Kein ausreichendes Existenzminimum für Unterhaltsverpflichtete?
Zum Jahresanfang 2023 steigt erneut der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder. Alles wird teurer, auch für Kinder. Soweit also eine wichtige Maßnahme. Erstmals seit drei Jahren steigt auch der Selbstbehalt für Unterhaltszahlende. Wie sieht das aber tatsächlich aus?
Erleichterungen für Unterhaltszahlende – Fehlanzeige
Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass war eine Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, welche eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für sogenannte Alleinerziehende fordert. Wir finden es nun immer löblich, falls bedürftige Menschen tatsächlich Entlastungen erhalten.
Bundesregierung glänzt mit Nullnummer: Reform des Ehegattensplittings
Die Bundesregierung plant weiterhin keine Entlastungen für Unterhaltszahler und getrennt lebende Familien. Statt das Ehegattensplitting in ein steuerbegünstigtes Familiensplitting umzuwandeln, will die Bundesregierung lediglich die Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV vereinen.
BGH zum Unterhaltsvorschuss: Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei weiteren zahlungsfähigen Verwandten gerader Linie
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass bei weiteren leistungsfähigen Verwandten gerader Linie (Mutter, Großeltern) dem (angeblich) nicht betreuende Elternteil mehr als nur der sog. notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) verbleibt, sondern lediglich das Einkommen oberhalb seines sog. angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €) für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann.
Gutachten des Bundesfamilienministeriums mahnt durchgreifenden Reformbedarf im Familienrecht an
Seit März 2021 liegt dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ein Gutachten mit dem Titel „Gemeinsam getrennt Erziehen“ vor. Verfasst wurde es unter anderem vom wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen und so bekannten Namen, wie Sabine Walper(die inzwischen auch für die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("PETRA-Studie") verantwortlich ist) und Jörg M. Fegert (Kinderpsychiater und Experte für Kinderschutz und Jugendhilfe). Es dokumentiert und konkretisiert den überfälligen Reformbedarf im bundesdeutschen Familienrecht. Dass dieses Gutachten erst jetzt, dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das "Forum Soziale Inklusion" (welches das BMFSFJ nicht förderungswürdig findet), der Öffentlichkeit zugänglich wurde, passt zu unserem Eindruck der Reformbereitschaft der Politik in diesem Bereich.
Eltern(teil) im Wechselmodell gesucht, bei denen nur ein Elternteil das Kindergeld erhält
Kindergeldbezug ist bei Trennungselternteilen immer ein Ärgernis und führt auch immer wieder zu Streit. Gesetzliche Grundlage dafür ist die (aus unserer Sicht) überholte Bestimmung des § 64 EStG, nach der es nur einen „Kindergeldbezugsberechtigten“ gibt.
Man kann auch – nicht ohne Berechtigung – die Auffassung vertreten, daß im Trennungsfall – zumindest bei Wechselmodell – jeder Trennungselternteil das volle Kindergeld erhalten muß; denn es haben dann ja beide insbesondere die erhöhten Wohnungskosten (Wohnung mit Kinderzimmer!) für die Kinder zu tragen.
SPD und Reform des Familienrechtes: von der Rechtsprechung überholt
Barley, Schwesig, Giffey, Lambrecht – 4 SPD-Familienministerinnen, die erst Reformen angekündigt und dann verschludert, abgelehnt oder torpediert haben. Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD) sieht kurz vor der Wahl (wie bereits seine vorgenannten Parteigenossinnen vor den jeweiligen Wahlen) grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf.
Parteien weitestgehend konzeptlos beim Familienrecht
Pressemitteilung des Bundesvereins
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Die Wahlprüfsteine des Väteraufbruch für Kinder e.V. offenbaren gravierende Unkenntnis zu wichtigen Familienfragen und Konzeptlosigkeit zum Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, gemeinsamer Elternschaft, Wechselmodell sowie dem Schutz von Kindern vor psychischem Missbrauch.
Familienrecht in Corona-Zeiten
Das ARD Morgenmagazin beschäftigt sich – wenn auch spät – mit familienrechtlichen Fragen rund um Corona. Einige Informationen sind aber nicht ganz ausführlich erläutert worden.
OLG Koblenz: Mutter trägt Kosten im Vollstreckungsverfahren
Ein Vater, der - wegen zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit - versucht den Titel über Kindesunterhalt abzuändern (§§ 238, 239 FamFG), stellt nach schriftlicher Ankündigung an die Mutter die Unterhaltszahlungen ein. Das Amtsgericht verweigert dem Vater die Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren und verschleppt dieses.
Die Mutter beantragte Unterhaltsvorschußleistungen. Gleichzeitig leitete sie durch ihre Rechtsanwältin die Vollstreckung des vollen Unterhalts gegen den Vater ein, obwohl die Unterhaltsvorschußleistungen auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen waren, sie diese also insoweit gar nicht mehr vollstrecken durfte.
Reformstau im Familienrecht auflösen von Hans-Georg Nelles
In einem vierminütigen Videostellt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit, ehemaliger Geschäftsführer des Bundesforum Männer und seit Jahrzehnten als Väterexperte tätig, sehr klare Forderungen für eine längst überfällige Reform des Familienrechts:
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