Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Jugendämter in Deutschland katastrophal überlastet
Viele Jugendämter sind so überlastet, dass sie den Kinderschutz nicht mehr gewährleisten können. Das ist das Ergebnis einer Umfage des WDR, an der sich 300 Jugendamtsleitungen aus ganz Deutschland beteiligt haben.
Über dieses Thema berichtet der WDR seit dem 08.01.2025 auch in Hörfunk und Fernsehen. Die ARD Story “Jugendämter in Not: Kinder in Gefahr?” von Berit Kalus und Katharina Wolff ist seit dem 08.01.2025 in der ARD Mediathek zu sehen.
Als Reaktion darauf fordern diverse NRW Landespolitiker Konsequenzen. Dabei ist die katastrophale Situation seit langem bekannt. Getan wird nichts. Im Gegenteil. Nur wenige Jugendamtsmitarbeitende trauen sich über die tatsächliche Situation an ihrem Arbeitsplatz bei einem öffentlichen Arbeitsgeber zu berichten. Viele Mitarbeitende schweigen in der Öffentlichkeit, weil sie Angst vor einer Kündigung oder anderen Sanktionen haben.
Gesundes und gutes Jahr 2025
Wir, der Kölner Vorstand, wünschen ein gesundes und gutes Jahr 2025 und allen Eltern eine gute Beziehung zu ihrem Kind oder ihren Kindern!
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Für die Fertigstellung der PETRA Studie zur Doppelresidenz hat das Familienministerium am Wissenschaftlichen Beirat vorbei das DJI beauftragt. Pikanterweise ist dieses aber in Abhängigkeit vom Ministerium, da es überwiegend von diesem finanziert wird. Brisant ist dabei, dass dem Ministerium bereits ein finaler Entwurf der Studie seit Jahren vorliegt und dieser nicht an den Wissenschaftlichen Beirat weitergeleitet wurde. Vielmehr soll wesentliches Material, welches für eine wissenschaftliche Evaluation der Studie notwendig ist sogar auf geheiss des Ministeriums demnächst vernichtet werden.
UPDATE: Der Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. hat seine Fragen an die Kandidaten der Parteien erstellt. Alle Mitglieder und Kreisvereine sind aufgefordert sich an die Kandidaten in Ihren Wahlkreisen zu wenden und diese um Stellungnahme zu bitten. Die Wahlprüfsteine zu den Wahlen 2021 stehen immer aktuell auf der Website des Väteraufbruch zur Verfügung.
Es ist bereits Wahlkampf, falls es noch nicht bemerkt wurde. Neben der FDP positioniert sich momentan eine weitere im Bundestag vertretene Partei: die AFD. So schießt sich die rechtsextreme Partei mit u.a. Anfragen und Anträgen auf das Familienministerium ein. Dabei stehen Genderthemen im Vordergrund und weniger Kindesinteressen, welche aber auch tangiert werden.
Nachdem bekannt wurde, dass das Familienministerium mehrfach am Wissenschaftlichen Beirat vorbei Änderungen am Studiendesign anordnete und das Ministerium nicht mehr mit den Beiräten kooperieren will, werden immer mehr Details zu den Hintergründen bekannt, welche selbst in der Presse noch nicht berichtet wurden.
Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht dauern häufig dreimal so lange wie vor der Reform 2008. Häufig so lange, bis das Kind zerrieben ist. So lautet der Titel unserer Auswertung der Umfrage zur Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsverfahren. Dabei fragten wir nicht nur nach der reinen Dauer, sondern auch, ob und wann Verfahrensbeistände bestellt wurden, wie lange Gutachten dauern oder wieviele Termine es im Verfahren gegeben hat. Es stellt eine der qualitativ umfangreichsten Auswertungen kindschaftsrechtlicher Verfahren dar, die bisher in Deutschland erstellt wurden.
Auf ihrer Frühjahrsklausur am 30. Januar 2021 hat die FDP-Fraktion in Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf ihr Familienpolitisches Profil präzisiert. Sie fordert eine umfassende Reform des Familienrechts, damit Kindern beide Elternteile erhalten bleiben und Streit vermieden wird.
Die mit Steuermillionen finanzierte Studie zur Doppelresidenz entwickelt sich inzwischen zum waschechten Skandal. Das Ministerium weigert sich seit inzwischen April 2019 die Studie zu veröffentlichen. Immer wieder wurden Anfragen u.a. seitens der FDP Bundestagsfraktion mit nichtssagenden Vertröstungen beantwortet.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass das Ministerium selbst mit dem von ihm einberufenen wissenschaftlichen Beirat nicht mehr kooperiert.
Das Familienministerium zeigt erneut, wie wenig es von der Gleichstellung für Väter hält. So fordert der DGB die Einführung eines eigenständigen Vaterschaftsurlaub für 10 Tage nach der Geburt, so wie es die Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen Union festschreibt. Die Bundesrepublik riskiert dabei durch die Arbeitsverweigerung der Ministerin eine weitere Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen, die durch die EU-Kommission verhängt werden können.
Seit Jahren postuliert die UN Kinderrechte Konvention das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen mit beiden Eltern. Trotzdem wird dieses im Familienrecht nach wie vor weder gesetzlich abgebildet noch rechtlich von den Gerichten umgesetzt. Trotz aller Forderungen von Fachkräften, Juristen und Verbänden bleiben die aktuellen Gesetzesentwürfe nicht nur hinter den Forderungen zurück, sondern verstoßen in eklatanter Weise gegen Kinderrechte.
Wie gehen Eltern nach einer Trennung miteinander und mit ihren Kindern um. Diese Fragen bewegen seit Jahrzehnten Fachprofessionen und Eltern gleichermaßen. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat sich insbesondere in schwierigen Fällen seit über 30 Jahren umfangreiche Erfahrungen und Know-how erarbeitet. Jedes Thema wird identisch an zwei Terminen präsentiert. Dies soll es auch Mitarbeitern in Jugendämtern, Beratungsstellen oder Kanzleien ermöglichen, im Rahmen ihrer Arbeitszeit teilzunehmen.