Blog Kinder Trennung Familienrecht
Das Thema partnerschaftliche Gewalt findet bereits seit mehreren Jahrzehnten Aufmerksamkeit in unserer Gesellschaft, wissenschaftlichen Diskursen und politischen Debatten. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten und beinhaltet Empfehlungen, alle Opfer partnerschaftlicher Gewalt einzubeziehen. Das Wissen über Formen und Bedingungen partnerschaftlicher Gewalt gegen Männer in Deutschland ist zurzeit jedoch gering.
Anhand einer sogenannten „Studie“ wollten Alleinerziehenden-Verbände mit Hilfe von Dr. Wolfgang Hammer rechtsfreie Räume für Missbrauch, frei von staatlicher Kontrolle schaffen und vor allem Väter ausgrenzen. Die heute veröffentlichte Aufarbeitung des Väteraufbruch für Kinder e.V. legt dies nicht nur offen, sondern zeigt anhand von Fakten deutlich, dass sich die aufgestellten Behauptungen, nur Mütter würden im Familienrecht diskriminiert, vollständig widerlegen lassen. Die in Rede stehende Publikation wurde zumindest teilweise/indirekt auch noch mit öffentlichen Geldern finanziert.
Fazit nach dem ersten Lesen relevanter Passagen: Väter bzw. Männer kommen im Koalitionsvertrag nicht vor. Hingegen soll das Modell Alleinerziehung nach Trennung und Scheidung weiter gefördert werden. Nichts neues also.
Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass war eine Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, welche eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für sogenannte Alleinerziehende fordert. Wir finden es nun immer löblich, falls bedürftige Menschen tatsächlich Entlastungen erhalten.
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V. (Bundesverein):
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 743/21 vom 17.02.2021
Das Forum Soziale Inklusion legt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann ein Positionspapier zur überfälligen Reform des Familienrechts für Trennungsfamilien vor.
Letztes Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass für Entschädigungsklagen nach § 198 GVG in Umgangssachen mehr als die pauschale Entschädigung von 1.200 € pro Jahr Verfahrensverzögerung angemessen sein könnte (BGH 06.05.2021 - III ZR 72/20).
Inzwischen hat das verklagte Land (RLP) die geforderte Entschädigung für immaterielle Schäden aus unvertretbar überlanger Verfahrensdauer vollständig anerkannt, und zwar 15.000 € für 37 Monate.
Vielfach versuchen Richter auch bei vorliegender Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe (VKH) Anträge abzulehen. Dabei werden alle möglichen Begründungen herangezogen, die vielfach in Hinblick auf unsere Grundrechte mehr als fragwürdig sind. Der Antragsteller ist hier mit vielfachen Fußangeln konfrontiert.
Seminartag für getrennte Eltern, Großeltern und Interessierte, organisiert von der Bundesinitiative Großeltern und der Katholischen Familienbildungsstätte in Euskirchen - Erfahrungsbericht einer Teilnehmerin
Die Welt legt den Finger in eine der offenen Wunden im Familienministerium: Trotzdem das Bundesfamilienministerium gerichtlich verurteilt wurde, die Studie in ihrer jetzigen Form zu veröffentlichen, weigert sich das Ministerium diese herauszugeben.



