Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Weihnachtsaktion in der Gaststätte Berrenrather in Köln
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
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Die mehrheitlich junge und weibliche Regierung in Finland macht, wovon viele Väter in Deutschland träumen: Beide Eltern können bald in Finnland jeweils 7 Monate Elternzeit nehmen. Dabei erhalten ab 2021 die Eltern insgesamt 14 Monate lang ein festes Betreuungsgeld welches tageweise berechnet wird. Maximal 69 Tage können auf den anderen Partner übertragen werden.
Im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf hörten sich ca. 160 Teilnehmer, überwiegend Ärztinnen, mehrer Vorträge zum Thema an. Trennung mit Kind trifft also auch im Gesundheitssystem auf breites Interesse und scheint eine bedeutende Rolle zu spielen. Es outeten sich auch ein paar Nicht-Mediziner, z.B. Mitarbeiterinnen eines Job-Centers.
Schon in der Begrüßungsrede wurde auf die Problematik hingewiesen, dass manche Eltern nach ärztlichen Attesten fragen, um bevorstehende Umgangskontakte absagen zu können.
taz
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Am 12.02.20 haben rund 25 Mitglieder des Kölner Väteraufbruch für Kinder in der Gaststätte Berrenrather in Köln Sülz gemeinsam den Film "Weil du mir gehörst" angeschaut. Einige hatten den Film bereits vorab in der Mediathek der ARD gesehen, teilweise in mehreren Etappen, weil der Film – nicht nur bei betroffenen Elternteilen – das Maß des Erträglichen deutlich überschreitet.
'Weil du mir gehörst' beschreibt eine häufig auftretende Form von Eltern-Kind-Entfremdung, die von Jugendämtern und Familiengerichten nicht verstanden wird, da sie Methoden zur Erkennung und Behandlung dieser Problematik nicht verwenden. Die KiMiss-Methodik, die international anerkannte Konzepte zur Charakterisierung von feindselig-aggressiver Elternschaft (hostile-aggressive parenting) verwendet, sollte auch in Deutschland verbreitet werden.
Kürzlich lehnte der BGH – teilweise nachvollziehbar – die Anordnung einer Doppelresidenz ab. Ein Elternteil hatte es an Loyalität in der Elternbeziehung mangeln lassen. Der BGH bemängelte indirekt zudem, dass der Gesetzgeber/die Bundesregierung notwendige rechtssystematische Reformen verschleppt und so für Unklarheit bei Gerichten sorgt. Gleichwohl verharrt in – und untermauert – der BGH erschreckenderweise Dogmen, die längst wissenschaftlich widerlegt sind.
Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer hat in der Jugend- und Familienministerkonferenz einen Beschluss für eine noch bessere finanzielle Entlastung von (wörtlich) "Ein-Eltern-Familien" bewirkt. Bekanntlich ist diese Form der Elternschaft durch Zeugung seit rund 2020 Jahren aber nicht mehr vorgekommen.
Am 06.02.2020 findet in Brüssel die Konferenz „We love you both“ statt, welche sich mit psychologischen, rechtlichen und politischen Aspekten von Eltern-Kind-Entfremdung befasst.
Wie aus einer Anfrage von Kathrin Helling-Plahr (MdB/FDP) hervorgeht, ist auch weiterhin nicht mit der Veröffentlichung der Studie zu rechnen. Obschon die Studie abgeschlossen ist, schützt die Regierung vor, dass die Stelle des Studienleiters derzeit nicht besetzt ist. Angeblich kann diese deshalb seit Monaten nicht veröffentlicht werden. Aus der Antwort der Regierung gehen auch keine konkreten Maßnahmen diesbezüglich hervor. Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben seit Monaten unbeantwortet.
So legte die AfD kürzlich in Brandenburg einen Antrag im Landtag vor, in dem u.a. die Förderung des Modells Alleinerziehende/Einelternfamilie propagiert wurde. Die AfD negiert, dass sich nach Beendigung einer Beziehung welche Kinder hervorgebracht hat, neue Familienkonstellationen bilden. Im Weltbild der AfD gibt es dann nur Alleinerziehende.