Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Weihnachtsaktion in der Gaststätte Berrenrather in Köln
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
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2019 will be a dynamic year for the Council of Europe celebrating its 70th anniversary. We will see fun and games, but also continuous commitment to protecting human rights, the rule of law and democracy for all children in the 47 member States.
The present Family Calendar has been created to reflect joyful activities and ambitions, in sports and other areas. We hope that family members of all ages will enjoy putting down their activities and, thereby, joining us in celebrating children’s rights.
Köln. Soeben endet die Zeremonie zum 30-jährigen Jubiläum des Väteraufbruch für Kinder e.V. im Maternushaus.
Wir schließen uns den Gratulanten an und zünden ein virtuelles kölsches Feuerwerk für die nächsten 30 Jahre.
Verbände fordern die rechtliche Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung
Berlin. Nach geltendem Recht ist in Deutschland derjenige Mann Vater, der mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist - eine Definition über den Ehestand. „Ein Anachronismus“ meint Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und fordert die Neudefinition von Vaterschaft analog zur Mutterschaft über die biologische Abstammung ein. Eine zeitgemäße Korrektur sei überfällig.
Die Fraktion der Freien Demokraten (FDP) fordert im Deutschen Bundestag die Einführung des Wechselmodells als Regelfall für die Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung. „Endlich wird eine Kernforderung der Trennungsväterbewegung nun zum Gegenstand der Bundespolitik“, sagt Wolters.Die Debatte im Plenarsaal ist für Donnerstag, den 15. März 2018, um 16.05 Uhr angesetzt, und kann im Bundestagsfernsehen live verfolgt werden. Internetfähige Fernseher können das Angebot der Mediathek des Deutschen Bundestages mithilfe einer Smart TV-App benutzerfreundlich abrufen. Die TV-App „Deutscher Bundestag“ steht in zahlreichen App-Stores zum Download bereit.
Wien, den 21.4.2018
Pressemitteilung / Abschlusserklärung
Kongress „Familienkonflikte gewaltfrei austragen“ 13.-15.4.2018 Universität Frankfurt
Am 13.-15.2018 haben ca. 150 Teilnehmer am Kongress „Familienkonflikt“ teilgenommen. Der Kongress bot eine differenzierte Sicht auf partnerschaftliche Gewalt und deren Entstehung, die in der internationalen Forschung schon länger auf der Basis der empirisch bewiesenen Symmetrie der Gewalt zwischen Männern und Frauen entwickelt wird.
Bitte bachte auch unsere Literaturliste.
Anmerkung: Inzwischen (2019) ist Eltern-Kind-Entfremdung (EKE/PAS) in der ICD-11 enthalten.
Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen heute eine Book-Review aus American Journal of Family Therapy: 42 (2014) 92 – 94 zur Information zuschicke. Im Zusammenhang mit den sehr problematischen Artikeln von Salzgeber „Rezension des Buches von W. Bernet, Parental Alienation DSM-5 und ICD-11“ in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 12 (2011) und von Fegert „Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrome (PAS) im amerikanischen Klassifikationssystem DSM-5“ (in ZKJ 5 (2013) sowie in ZKJ 10 (2013)) erscheint diese Review von Interesse. Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber und Prof. Fegert gelten in Deutschland als zwei der vehementesten Gegner von Parental Alienation, ohne allerdings wissenschaftliche Studien für ihre Ablehnung vorzulegen.
Ebenfalls in 2012 publizierten A. J. L. Baker & S. R. Sauber „Working with alienated Children and Families”, Routledge, New York, USA. (s. Gliederung anbei). Ein sehr gutes Buch für die Praxis.
Die englische Wissenschaftlerin Sue Whitcombe wurde 2013 für ihren exzellenten Artikel „Psychopathology and the conceptualisation of mental disorder: The debate around the inclusion of Parental Alienation in DSM-5“ in Counselling Psychology Review, Vol. 28, No. 3, September 2013 von der britischen Psychologischen Gesellschaft ausgezeichnet. Der Artikel ist beigefügt.In der Zeitschrift "Neuropsychiatrie, Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie“ 4/2013, Springer-Verlag, ist ein Artikel des österr. Kinderpsychiaters Wolfgang Menz erschienen: "Ein Fall von Eltern-Kind-Entfremdung" – ein sehr empfehlenswerter Artikel! http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs40211-013-0092-4#page-1In den „Juristischen Blättern“, Austria, (135, 420 – 428 (2013, Teil I) und 135, 488- 496 (2013; Teil II)erschien von Hinterhofer, Müller, Payrhuber und Pletzer: „Das Eltern-Entfremdungssyndrom (PAS) aus medizinischer und rechtlicher Sicht“. Auch dieser Artikel ist sowohl für Juristen als auch für „Mental-Health-Professionals“ lesenswert. Siehe auch http://humanesrecht.com/lexicon/eltern-entfremdungssyndrom-pasIm neuen Kommentar von J. v. Staudingers (2014) zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 4 Familienrecht, §§ 1684 – 1717 (Elterliche Sorge 3 – Umgangsrecht), Neubearbeitung von M. Coester, Th. Rauscher, L. Salgo, Sellier – de Gruyter-Verlag, Berlin, 2014, wird eine ausführliche und sachliche Kommentierung zu Parental Alienation und Parental Alienation Syndrome vorgelegt.Im Dezember 2013 erschien von Lorandos, Bernet und Sauber „Parental Alienation: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals“, C. C. Thomas Publ., Springfield, Il., USA, das die weltweiten wissenschaftlichen Befunde zu Parental Alienation zusammenfasst. Dieses Handbuch ist von 13 ausgewiesenen internationalen Spezialisten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung verfasst. Eine Begleit-CD zu dem Handbuch enthält mehr als 1000 wissenschaftlich relevante Literaturangaben aus 36 Ländern, außerdem werden ca. 500 Gerichtsfälle aus USA und Kanada diskutiert, in denen psychologischeSachverständige und/oder Richter PA in ihren Entscheidungen feststellten. Dieses Buch ist die derzeit aktuellste Publikation zu Parental Alienation und sehr lesenswert für alle Professionen, die mit Kindern in konflikthaften Scheidungssituationen zu tun haben – weltweit! Ein Kapitel (Kap. 13 „Parental Alienation Initiatives around the World“) befasst sich mit globalen Initiativen zu Parental Alienation und gibt insbesondere Einblick in die europäische und deutsche Situation um PA. http://www.ccthomas.com/details.cfm?P_ISBN13=9780398088811.Für francophone Leser dürfte von Interesse sein, dass der französische „Cour de Cassation“ (nationales Berufungsgericht) Parental Alienation Syndrome/Syndrome d’Aliénation Parentale anerkannt hat: Le syndrome d’aliénation parentale reconnu par la Cour de cassation: les premiers pas d’une révolution dans le contentieux familial? Arrêt n° 660 du 26 juin 2013 (12-14.392) - Cour de cassation - Première chambre civile - ECLI:FR:CCASS:2013:C100660; (s. Anhang); auch:http://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/premiere_chambre_civile_568/660_26_26933.html, http://www.lexisnexis.fr/droit-document/article/droit-famille/11-2013/152_PS_FAM_FAM1311CM00152.htm#.U1__Ylf0zk0; .Die französische Juristin Sophie Paricard (Université Toulouse 1) hat in dem Buch „La convention internationale des droits de L’enfant, une Convention particulière“ (C. Neirinck et M. Bruggeman), Dalloz, 2014 den exzellenten Artikel „Le syndrome d’aliénation parentale, catalyseur d’un conflit des droits de l’enfant“ publiziert.Ich empfehle Ihnen diese Literatur.Mit freundlichen GrüßenDr. med. Wilfrid v. Boch-Galhau
Die Vereinten Nationen feiern heute den Jahrestag der Erklärung der Kinderrechte vom 20.11.1989. Ein wesentlicher Bestandteil der UN Kinderrechtekonvention ist das Recht von Kindern auf Familie und Fürsorge durch die Eltern. Zuständig für die Überwachung der Kinderrechte und das Berichten an die Vereinten Nationen ist das Netzwerk zur Umsetzung der UN Kinderrechte. Es soll die Rechte der Kinder in Öffentlichkeit und Gesellschaft bekannt machen.
Der Internationale Männertag wurde 1999 eingeführt und wird jährlich am 19. November gefeiert. Er soll dazu beitragen die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und männliche Vorbilder hervorheben. Der Internationale Männertag dient dazu, Benachteiligungen von Männern und Jungen in den Bereichen Gesundheit, Familienrecht, Bildung und Medien aufzuzeigen und die positiven Leistungen von Männern und Vätern in Familie und Gesellschaft zu würdigen.
Während in Deutschland noch hartnäckig gefordert wird, dass man angeblich säumigen Unterhaltszahlern den Führerschein entziehen soll, ist man wie üblich im Ausland schon längst weiter. Nachdem jüngst in Kentucky die Doppelresidenz (Wechselmodell) gesetzlich als bevorzugte Umgangsregelung verankert wurde, hat man in Missouri nun erkannt, dass der Entzug von Führerschein oder Berufslizenz nichts bringt, um säumigen Unterhalt beizutreiben (Wer hätte das gedacht?). So wird der Gouverneur von Missouri eine entsprechende Gesetzesänderung voranbringen.
Frauen und auch Männer erhielten 1918 das allgemeine Wahlrecht
"Gratulation: Frauen haben in Deutschland seit 100 Jahren das aktive und passive Wahlrecht - wie auch Männer" formuliert die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Sprecher Gerd Riedmeier weist darauf hin, dass bis 1918 in großen Teilen Deutschlands (Preußen) galt: Das Recht zu wählen war nicht vordringlich abhängig vom Geschlecht. Vielmehr war das Wahlrecht an Kriterien ausgerichtet wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung.
Auch in Bayern besaßen noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der Bevölkerung das aktive Wahlrecht; lediglich 0,7 % der Bevölkerung konnten überhaupt gewählt werden. Hauptkriterium war dabei die Zugehörigkeit zu den Ständen Adel, Klerus, Großgrundbesitz.