Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Pressemitteilung vom 06.10.2024
Selbsthilfegruppe nicht förderwürdig?
Die Stadt Köln fördert jährlich Selbsthilfegruppen im Sozialbereich. Auch unsere Selbsthilfegruppe wird seit vielen Jahren unterstützt. Aus uns nicht bekannten Gründen sollen wir im Jahr 2024 nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung soll am 10.10.2024 fallen.
Familienkongress 11.-13. Oktober 2024 in Hannover
Vom 11. bis 13. Oktober findet der diesjährige Familienkongress in Hannover statt. Das Thema ist:
Trotz Trennung und Konflikten - Gut Aufwachsen mit beiden Eltern
Ordentliche Mitgliederversammlung am 19.11.2024 im Naturfreudehaus Köln-Mitte um 19:00 Uhr
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51% der Väter geben an, aus finanziellen Gründen keine Elternzeit nehmen zu können. Aus diesem Grund ist es beschämend, dass in den letzten Jahren zwar viel gefordert wurde, dass Väter mehr Elternzeit nehmen, aber es niemand für nötig gehalten hat, dafür die finanziellen Grundlagen bereitzustellen.
Der erste Vorsitzende von ELTERN BLEIBEN wurde am 17.06.23 im ersten Wahlgang in den Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. gewählt. Markus Koenen vertritt einen Kurs der Verbandserneuerung und hat sich diesbezüglich auch bereits in Köln einen guten Namen gemacht.
Die Tagesschau titelt: Zuhause ist mehr Gewalt eingezogen, ein Anstieg von 9,3 Prozent gegenüber dem Pandemie-Jahr 2021 wäre zu verzeichnen.
"Als Täter werden dem Bericht zufolge Partner, Ex-Partner und Familienangehörige erfasst. Zwei Drittel der Opfer seien Frauen. Die Dunkelziffer sei hoch, weil sich viele nicht trauten, Anzeige zu erstatten."
Der Information entnehmbar ist hiernach, dass im Umkehrschluss ein Drittel der Opfer männlich sind. Anscheinend sind aber auch diese lediglich Opfer von Tätern, Partnern wie Ex-Partnern und Familienangehörigen. Täterinnen? Täter*innen? Genau: Fehlanzeige, im wahrsten Sinne des Wortes.
Am 03.06.2023 hat nun auch die Landesdelegiertenkonferenz der AsJ (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen)-NRW mit Vertretern aus allen Landesteilen dem Antrag aus Köln ebenfalls mit deutlich qualifizierter Mehrheit zugestimmt!
Neben der alltäglichen, nicht als solche bezeichneten, Entführung von Kindern im Inland (und ohne gemeinsames Sorgerrecht auch darüber hinaus) gibt es noch die schwere und strafbare Form der Entführung ins Ausland.
Am 03. Juni findet in Bonn auf dem Münsteplatz von 10h bis 18h der Selbsthilfetag statt. Hier gibt es Informationen für Betroffene und Angehörige sowie für Beschäftigte im Bonner Gesundheitswesen zu den Themen von A wie Alzheimer bis Z wie Zwangserkrankung. Es wird auch einen Infostand der Kampagne "Genug Tränen!" geben zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung.
Alle Infos zum Selbsthilfetag gibt es hier: https://www.selbsthilfe-bonn.de/content/e421/e6725/
Reformantrag zum Familienrecht, der aus einem Themenabend bei der SPD Köln im Oktober 2022 entstanden ist.
Er wird in der vorliegenden Form gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) sowie der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) aus der Region Köln und Umland getragen. Auch der Vorstand des SPD-Unterbezirks-Köln (also der Vorstand der Kölner SPD) trägt die Antragsinitiative mit!
Trennungseltern erleben immer wieder, wie defizitär unser Familienrechtssystem in Deutschland oftmals ist, wenn es darum geht, Kindern eine gute Beziehung zu beiden Eltern auch nach einer Trennung dauerhaft zu ermöglichen. Dies hat negative Auswirkungen sowohl auf die Kinder, als auch auf die Eltern.
Mit seinen Kanutouren wendet sich der KV Frankfurter seit Jahren an Kinder, Väter und Mütter, die in ihrem Leben Trennung und Scheidung erfahren mussten. Die Kinder haben dabei richtig viel abenteuerlichen Spaß und lernen dabei ihre Eltern neu kennen.
Frau Prof. Walper ist Direktorin des Deutschen Jugendinstitutes in München. In Ausgaben 2 und 3/2023 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) hat sie mit Co-Autoren (unfreiwillig) das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung anerkannt. Sie nennt es: „restriktives Gatekeeping des hauptbetreuenden Elternteils auf Grund fehllaufender Abkehr zuvor bestehender Gemeinsamkeiten in der Familie“, ggf. kombiniert mit „generell gravierend eingeschränkter Erziehungsfähigkeit des Hauptbetreuenden“.